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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 6 S 3039/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1740
VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 6 S 3039/85 (https://dejure.org/1986,1740)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.1986 - 6 S 3039/85 (https://dejure.org/1986,1740)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 6 S 3039/85 (https://dejure.org/1986,1740)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GewO § 35 Abs. 1, Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 185
  • NVwZ 1987, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92

    Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer …

    Für das Vollstreckungsverfahren selbst gelten die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (…vgl. Hess.VGH, aaO; VGH Baden-Württ., Urteil vom 05.02.1986 - 6 S 3039/85 - GewArch 1986, 162; Beschluß vom 22.02.1991 - 14 S 2966/90 -, GewArch 1991, 226; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 22.08.1990 - 2 A 10051/90 OVG -, GewArch 1991, 30).

    Obwohl § 35 Abs. 5 GewO als vollstreckungsrechtliche Bestimmung eine Vorschrift des Verwaltungsverfahrens darstellt, verstößt sie nach der hier vertretenen Auslegung nicht gegen Artikel 84 Abs. 1 GG, denn das Änderungsgesetz vom 05. Februar 1960 (BGBl. I S. 61), mit dem diese Bestimmung in die Gewerbeordnung eingefügt worden ist, erging mit Zustimmung des Bundesrates (vgl. hierzu VGH Baden-Württ., Urteil vom 05.02.1986, aaO, mit ausführlicher Begründung).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 2 A 10051/90

    Vollstreckung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt

    Der Senat folgt zu dieser von ihm bislang offengelassenen Frage (vgl. Beschluß vom 01. Dezember 1988, GewA 1989, 192 = NVwZ 1989, 480 = AS 22, 327) nunmehr der rechtlichen Auffassung, wonach es für den Fall des Erlasses einer auf § 35 Abs. 1 GewO gestützten Gewerbeuntersagung eines weiteren Grundverwaltungsakts in der Form eines Gebots, den Gewerbetrieb zu schließen und ggf. noch weitere Handlungen zur Aufgabe des Betriebs vorzunehmen, regelmäßig nicht bedarf (ebenso VGH Bad.- Württ., Urteil vom 05. Februar 1986, NVwZ 1987, 69 = GewA 1986, 162; HessVGH, Urteil vom 10. Januar 1983, GewA 1983, 263 mit zust. Anm. von Heß;… Friauf, GewO, § 35 Rdnr. 203).
  • VG Stuttgart, 26.08.2002 - 4 K 3536/02

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; …

    Denn die Zwangsmittel des Zwangsgeldes sowie der Ersatzvornahme waren angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers untunliche Mittel der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 26 Abs. 2 LVwVG; VGH Baden-Württemberg, U.v. 05.02.1986 - 6 S 3039/85 - GewArch 1986, 162 ).
  • OVG Brandenburg, 19.10.2001 - 4 B 298/01

    Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes; Vollstreckung einer heimrechtlichen …

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