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Rechtsprechung
   LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11960
LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06 (https://dejure.org/2008,11960)
LAG München, Entscheidung vom 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06 (https://dejure.org/2008,11960)
LAG München, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 6 Sa 1345/06 (https://dejure.org/2008,11960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iqb-info.de PDF (Kurzinformation)

    Umsetzung einer Altenpflegehelferin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsetzung einer Altenpflegehelferin für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem Seniorenheim als sogenannte Versetzung; Wirksamkeit einer hausinternen Versetzung in Verbindung mit einem Beschäftigungsverlangen ohne Beteiligung des Betriebsrates ; ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06
    Die Umsetzung einer Altenpflegehelferin für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem Seniorenheim ist eine Versetzung, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind (vgl. BAG vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).

    Bei Umsetzung einer Pflegekraft innerhalb eines Seniorenheims der Arbeitgeberin von einer Station auf eine andere mit der Dauer von mehr als einem Monat handelt es sich um eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, die dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterliegt (BAG Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).

    Bei der Umsetzung von einer Station auf eine andere tritt daher eine wesentliche Änderung des Gesamtbilds der Tätigkeit der Pflegekraft ein, die als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs i.S.v. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG anzusehen ist (so schon BAG Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06
    Welche Arbeitsbereiche in einem Betrieb vorhanden sind, ergibt sich aus der jeweils geltenden Organisation des Betriebs (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO).

    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (st. Rspr., vgl. BAG Beschlüsse vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).

    Neben dem räumlichen Bezug und der Arbeitsaufgabe wird der Arbeitsbereich durch weitere Elemente gekennzeichnet, die sich insbesondere aus der mit der Aufgabe verbundenen Verantwortung, besonderen Belastungsfaktoren, der Einbindung in eine bestimmte betriebliche Einheit oder Gruppe und der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Personen ergeben können (BAG Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 3 a der Gründe).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06
    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (…st. Rspr., vgl. BAG Beschlüsse vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als …

    Auszug aus LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06
    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (…st. Rspr., vgl. BAG Beschlüsse vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …

    Soweit der Stationswechsel in einem Altenheim als Versetzung zu qualifizieren ist, so kommt hier dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, dass die Tätigkeit einer Altenpflegekraft ganz wesentlich von den zu betreuenden Heimbewohnern und deren jeweiliger Pflegebedürftigkeit bestimmt wird (…vgl. hierzu BAG v. 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972, Rn. 26; LAG München v. 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06 - zitiert nach juris, Rn. 26).

    Im Unterschied zur Tätigkeit in einem Seniorenheim, für das der langfristige Aufenthalt der Bewohner prägend ist, wechseln in einem Krankenhaus die Patienten häufig (ähnlich LAG München v. 29.01.2008 a.a.O., Rn. 26).

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …

    Soweit der Stationswechsel in einem Altenheim als Versetzung zu qualifizieren ist, so kommt hier dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, dass die Tätigkeit einer Altenpflegekraft ganz wesentlich von den zu betreuenden Heimbewohnern und deren jeweiliger Pflegebedürftigkeit bestimmt wird (…vgl. hierzu BAG v. 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972, Rn. 26; LAG München v. 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06 - zitiert nach juris, Rn. 26).

    Im Unterschied zur Tätigkeit in einem Seniorenheim, für das der langfristige Aufenthalt der Bewohner prägend ist, wechseln in einem Krankenhaus die Patienten häufig (ähnlich LAG München v. 29.01.2008 a.a.O., Rn. 26).

  • LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 TaBV 45/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung von Pflegekräften im Nachtwachenbereich bei …

    Die Umsetzung von Pflegekräften für mehr als einen Monat in einem Seniorenheim von einer Station auf eine andere Station oder von einem Wohnbereich in einen anderen Wohnbereich ist nämlich eine Versetzung, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind (BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; LAG Hamm, 12.07.2002 - 10 TaBV 150/01 - NZA-RR 2003, 587; LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06 - PflR 2008, 479).
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