Rechtsprechung
| LAG München, 16.01.1996 - 6 Sa 150/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 305 611 Abs. 1
Überstundenausgleich: Arbeitsunfähigkeit - bezahlte Freistellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überstundenausgleich bei Krankheit; Anrechnung einer Erkrankung eines Arbeitnehmers während eines Freizeitausgleichs auf die Abgeltung von Überstunden
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.12.1994 - 11 Ca 14956/94
- LAG München, 16.01.1996 - 6 Sa 150/95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82
Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 31.05.1989 - 5 AZR 344/88
Arbeitszeit: Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Kein Anspruch bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 20.03.1991 - 13 Sa 113/90
Freizeitausgleich und Arbeitsunfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 05.08.1982 - 9 Sa 123/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 (18) Sa 167/06
Abgeltung von Überstunden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekannt gegeben worden waren (…ebenso BAG vom 04.09.1985, a. a. O.; LAG Berlin vom 20.03.1991, LAGE § 1 LFZG Nr. 28 m. w. N.; LAG München vom 16.01.1996 - 6 Sa 150/95 - [JURIS]; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.09.1999, MDR 2000, 710 = ZTR 2000, 274). - LAG Köln, 20.12.2007 - 13 Sa 1067/07
Freizeitausgleich, Arbeitsunfähigkeit, Dienstplan
Vom Arbeitnehmer geleistete Arbeitsstunden werden durch bezahlte Freistellung ausgeglichen, obwohl der Arbeitnehmer im Freistellungszeitraum erkrankt war (im Anschluss an BAG 4, 9.1985 - 7 AZR 531/82; LAG Düsseldorf 6.6.2006 - 16 (18) Sa 167/06; LAG Rheinland-Pfalz 30.9.1999 - 6 Sa 566/99; LAG München 16.1.1996 - 6 Sa 150/95).Rn. 12 3. Das Berufungsgericht folgt dieser Auffassung (im Anschluss an die einheitliche Rechtsprechung, vgl. dazu BAG 04.09.1985 - 7 AZR 531/82; LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 (18) Sa 167/06 - ; LAG München, 16.01.1996 - 6 Sa 150/95 - ; LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99 -).
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