Rechtsprechung
| LAG Köln, 28.03.2024 - 6 Sa 324/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Fristlose Kündigung - IWW
§ 626 BGB
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung bei rechtswidrigem Zugriff auf Email-Accounts von Arbeitskollegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Fristlose Kündigung einer Prokuristin wegen Zugangsverschaffung zu Mailaccounts der Mitarbeiter
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen unberechtigter Zugriffseinrichtung auf Email-Accounts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung bei Ermöglichung des Zugriffs eines Prokuristen auf Email-Accounts von Mitarbeitern
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.04.2023 - 6 Ca 6890/22
- LAG Köln, 28.03.2024 - 6 Sa 324/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09
Kündigung eines Systemadministrators wegen Lesen privater E-Mails Dritter
Auszug aus LAG Köln, 28.03.2024 - 6 Sa 324/23
Soweit die Beklagte in der Berufungsbegründung auf diverse Urteile und eine Literaturstimme Bezug nimmt (LAG Köln v. 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.2008 - 5 Sa 22/08 - LAG Hamm vom 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12 - Taeger/Pohle/Faas, Computerrechtshandbuch, Kapitel 70.2, Rn. 69 -), tut sie dies ohne Erfolg, denn bei all diesen Rechtssprechungs- und Literaturnachweisen geht es um den tatsächlich erfolgten Zugriff auf fremde Emails durch einen hierfür nicht autorisierten Mitarbeiter; im hier zu entscheidenden Fall steht aber lediglich die Einräumung der Möglichkeit eines solchen Zugriffs im Raum, und dies durch Aufgabe eines Tickets. - LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators
Auszug aus LAG Köln, 28.03.2024 - 6 Sa 324/23
Soweit die Beklagte in der Berufungsbegründung auf diverse Urteile und eine Literaturstimme Bezug nimmt (LAG Köln v. 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.2008 - 5 Sa 22/08 - LAG Hamm vom 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12 - Taeger/Pohle/Faas, Computerrechtshandbuch, Kapitel 70.2, Rn. 69 -), tut sie dies ohne Erfolg, denn bei all diesen Rechtssprechungs- und Literaturnachweisen geht es um den tatsächlich erfolgten Zugriff auf fremde Emails durch einen hierfür nicht autorisierten Mitarbeiter; im hier zu entscheidenden Fall steht aber lediglich die Einräumung der Möglichkeit eines solchen Zugriffs im Raum, und dies durch Aufgabe eines Tickets. - LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 Sa 22/08
Kündigung, außerordentlich, E-Mail, Arbeitgeber, E-Mail-Account, Datengeheimnis, …
Auszug aus LAG Köln, 28.03.2024 - 6 Sa 324/23
Soweit die Beklagte in der Berufungsbegründung auf diverse Urteile und eine Literaturstimme Bezug nimmt (LAG Köln v. 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.2008 - 5 Sa 22/08 - LAG Hamm vom 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12 - Taeger/Pohle/Faas, Computerrechtshandbuch, Kapitel 70.2, Rn. 69 -), tut sie dies ohne Erfolg, denn bei all diesen Rechtssprechungs- und Literaturnachweisen geht es um den tatsächlich erfolgten Zugriff auf fremde Emails durch einen hierfür nicht autorisierten Mitarbeiter; im hier zu entscheidenden Fall steht aber lediglich die Einräumung der Möglichkeit eines solchen Zugriffs im Raum, und dies durch Aufgabe eines Tickets. - LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12
Außerordentliche Kündigung eines IT-Administrators - Nutzung behördlicher Daten …
Auszug aus LAG Köln, 28.03.2024 - 6 Sa 324/23
Soweit die Beklagte in der Berufungsbegründung auf diverse Urteile und eine Literaturstimme Bezug nimmt (LAG Köln v. 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.2008 - 5 Sa 22/08 - LAG Hamm vom 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12 - Taeger/Pohle/Faas, Computerrechtshandbuch, Kapitel 70.2, Rn. 69 -), tut sie dies ohne Erfolg, denn bei all diesen Rechtssprechungs- und Literaturnachweisen geht es um den tatsächlich erfolgten Zugriff auf fremde Emails durch einen hierfür nicht autorisierten Mitarbeiter; im hier zu entscheidenden Fall steht aber lediglich die Einräumung der Möglichkeit eines solchen Zugriffs im Raum, und dies durch Aufgabe eines Tickets.
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