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| LAG Hessen, 02.09.1983 - 6 Sa 333/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 19.01.1983 - 3 Ca 308/82
- LAG Hessen, 02.09.1983 - 6 Sa 333/83
- BAG, 10.01.1984 - 2 AZN 595/83
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Cottbus, 07.11.2007 - 7 Ca 1295/07
Fristlose, außerordentliche Kündigung wegen Tat und Verdacht der Misshandlung …
65 Die körperliche und/oder seelische Misshandlung der Schutzbefohlenen kann demnach je nach den Umständen eine ordentliche aber auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, denn der Arbeitnehmer enttäuscht in einem solchen Fall das in ihn gesetzte Vertrauen, die vom Arbeitgeber eingegangene Gewährspflicht in dessen Sinne wahrzunehmen und auszuüben (vgl. für den Fall des sexuellen Missbrauchs: ArbG Ludwigshafen 3 Ca 2096/00 vom 29.11.2000; LAG Niedersachsen vom 27.06.1989, 6 Sa 1407/98, AuR 1990, 130; LAG Hessen vom 02.09.1983, 6 Sa 333/83; vgl. im Übrigen für die Misshandlung Schutzbefohlener durch körperliche Gewalt: LAG Nürnberg vom 20.08.2004, 9 Sa 923/03, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 5; LAG Schleswig Holstein vom 13.07.2000, 5 Sa 240/00, PflR 2001, 311 - 314; LAG Hessen vom 30.03.2000, 5/8 Sa 1230/99, NZA-RR 2000, 526 - 528). - BAG, 10.01.1984 - 2 AZN 595/83 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2 , Septem b e r 1983 - 6 Sa 333/83 - wird als unzulässig verworfen.
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