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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4628
LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11 (https://dejure.org/2011,4628)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.09.2011 - 6 Sa 366/11 (https://dejure.org/2011,4628)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. September 2011 - 6 Sa 366/11 (https://dejure.org/2011,4628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - eigenständige Regelung in § 26 Abs 2 TVöD - Verfall tariflichen Mehrurlaubs

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BUrlG § 7 Abs. 3; EG-Richtlinie 88/2003; TVöD § 26 Abs. 2
    TVöD - Tariflicher Mehrurlaub - Verfall bei Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung bei eindeutiger Tarifregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    In § 26 Abs. 2 TVöD ist eine eigenständige Regelung zum tariflichen Mehrurlaub im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers enthalten; Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst; Unbegründete Klage auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 2496
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Die Kammer hat daher davon auszugehen, dass ein auf das Jahr 2005 bezogener Anspruch unabhängig von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes oder des Bundesarbeitsgerichts seit 24.03.2009 (9 AZR 983/07, zitiert nach juris) nicht mehr besteht.

    Da sie nicht gezwungen sind, überhaupt Mehrurlaub festzulegen, können sie die Voraussetzungen, unter denen dieser Mehrurlaub entsteht oder auch entfällt, völlig frei regeln (etwa BAG vom 24.03.2009, a.a.O., Rn. 81 der Entscheidungsgründe).

  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Das die andere Auffassung vertretende LAG Hamm (Urteil vom 24.02.2011, 16 Sa 727/10, zitiert nach juris) berücksichtigt nach der Überzeugung der hier entscheidenden Kammer nicht ausreichend, dass gerade für den Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit der Wille, eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen, nach Wortlaut und bezwecktem Ergebnis nicht zweifelhaft sein kann.

    Rn. 43 8. Die Zulassung der Revision erfolgt im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des LAG Hamm vom 24.02.2011 (a.a.O.) sowie im Hinblick darauf, ob die Ruhensanordnung des TVöD bei Bezug von befristeter Erwerbsminderungsrente den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch im Sinne der Richtlinie 88/2003 betreffen kann.

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Steht fest, dass die Tarifparteien in einem bestimmten Punkt bewusst eine vom BUrlG abweichende Regelung getroffen haben, kommt es auf die Frage, ob sie ein "eigenständiges Urlaubsregime" geregelt haben, nicht an (insoweit möglicherweise abweichend von BAG vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09).

    Rn. 32 a. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 23.03.2010 (9 AZR 128/09, zitiert nach juris) für den Tarifvertrag MTAng-BfA festgestellt, dass die dortigen Tarifparteien mit dem MTAng-BfA eine vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelung hinsichtlich des Verfalls getroffen haben (…Rn. 34 ff. der Gründe, zitiert nach juris).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Das BAG hat zudem ausdrücklich klargestellt, dass es an einem Gleichlauf zwischen gesetzlichem Mindest- und tariflichem Mehrurlaub dann fehlt, wenn der Tarifvertrag entweder zwischen gesetzlichen und tariflichen Ansprüchen unterscheidet oder wenn er sowohl für den Mindest- als auch für den Mehrurlaub wesentlich von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Übertragungs- und Verfallsregelungen bestimmt (Urteil vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Die tariflichen Verfallfristen gelten auch für die gesetzlichen Mindesturlaubsansprüche (BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 352/10, 9 AZR 365/10 und 9 AZR 945/10, vgl. Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 63/11).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Die tariflichen Verfallfristen gelten auch für die gesetzlichen Mindesturlaubsansprüche (BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 352/10, 9 AZR 365/10 und 9 AZR 945/10, vgl. Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 63/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10

    Tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Für die vorliegende Tarifregelung im TVöD gilt dies gerade nicht (so auch LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010, 10 Sa 244/10; LAG Düsseldorf vom 20.01.2011, 11 Sa 1492/10, zitiert nach juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-214/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak steht das Unionsrecht einer …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11
    Er hat mangels Veranlassung keine abschließende Regelung dahingehend getroffen, dass ein solcher Verfall überhaupt nicht möglich wäre mit der Folge, dass der Urlaubsanspruch möglicherweise über viele Jahre hinweg weiter übertragen werden müsse (so ausdrücklich die Generalanwältin in den Schlussanträgen vom 07.07.2011 in der Rechtssache C-214/10, zitiert nach der Homepage des EuGH, Ziff. 46).
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Die tarifliche Regelung umfasst zudem gerade auch die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Langzeiterkrankung und betrifft damit exakt diejenige Konstellation, die der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 bezogen auf den europarechtlich garantierten Mindesturlaub zugrunde lag (so ausdrücklich LAG Nürnberg v.06.09.2011, 6 Sa 366/11, juris im Anschluss an die Entscheidung des BAG v.12.04.2011; vgl. auch LAG Köln v.19.08.2011, 12 Sa 110/11; juris, a.A. LAG Köln v.21.04.2011, 7 Sa 1425/11, juris; LAG Hamm v.24.02.2011, 16 Sa 727/11, juris).
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