Rechtsprechung
| LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung eines Verputzers bei sexueller Belästigung einer Bauleiterin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz ist an sich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - Entbehrlichkeit der Abmahnung - Interessenabwägung -
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz stellt einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses dar; Außerordentliche Kündigung eines Verputzers bei sexueller Belästigung einer Bauleiterin
Verfahrensgang
- ArbG Limburg, 02.03.2010 - 2 Ca 242/09
- LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10
Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz kann einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10
Eine Abmahnung ist entbehrlich, sofern nicht der Arbeitnehmer aus vertretbaren Gründen annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes angesehen (vgl. ständige Rechtsprechung z.B. BAG Urteil vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - AP Nr. 114 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10
Eine Abmahnung ist entbehrlich, sofern nicht der Arbeitnehmer aus vertretbaren Gründen annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes angesehen (vgl. ständige Rechtsprechung z.B. BAG Urteil vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - AP Nr. 114 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
Verwirkung - Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10
Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz kann einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist). - BAG, 02.05.1958 - 2 AZR 607/57
Tod eines rheinischen Nur-Notars - Erben - Notariatsangestellter - Kündigung aus …
Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10
Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz kann einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
- OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12
Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren
Eine Gesamtschau der zu einer Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlichten Entscheidungen (vgl. z.B. : LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2011, 13 Sa 2011, juris; LAG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 2009, 11 Sa 511/09, juris, aufgehoben durch BAG, NJW 2012, 407; LAG Hessen, Urteil vom 17. November 2010, 6 Sa 640/10, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 2008, 1 Sa 547/08, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009, 7 Sa 235/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2009, 3 Sa 357/09, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 11. Februar 2011, 3 Sa 461/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. März 2009, 3 Sa 410/08, juris) zeigt, dass die Arbeitsgerichte bei sexuellen Belästigungen von einer geringeren Intensität regelmäßig eine Abmahnung und in seltenen Fällen eine fristgerechte Kündigung für ausreichend erachten. - LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13
Außerordentliche Kündigung und sexuelle Belästigung
Die sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz durch Arbeitskollegen ist ein an sich geeigneter Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - NZA 2004, 1214; LAG Schleswig Holstein 04. März 2009 - 3 Sa 410/08 - juris; Hess. LAG 17. November 2010 - 6 Sa 640/10 - juris).
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