Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 839/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 105 Abs. 1 Satz 1
Unbegründeter Schmerzensgeldanspruch gegen Bauleiter bei Sturz von Malergerüst - Haftungsbeschränkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Auszubildenden auf Schmerzensgeld auf Grund eines durch eine unsichere Arbeitsstelle eines Lackierers bedingten Unfalls
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Schadenersatz - Arbeitsunfall: Kein Schmerzensgeld bei vorsätzlich eröffneter Gefahrenquelle
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Arbeitsunfall grundsätzlich kein Anspruch auf Schmerzensgeld - Auszubildender fiel von ungesichertem Gerüst
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 18.12.2003 - 5 Ca 2094/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2004 - 6 Sa 53/04
- ArbG Mainz, 02.09.2004 - 5 Ca 2094/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 839/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1117
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2004 - 6 Sa 53/04
Die Haftung von Arbeitgeber und Kollegen für Personenschäden eines Arbeitnehmers …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 839/04
Mit Teilurteil vom 18.12.2003 ist die Klage gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen worden, wobei die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.05.2004 (AZ: 6 Sa 53/04) kostenpflichtig zurückgewiesen worden ist.
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