Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 261 StPO; § 267 StPO; § 22 StGB; § 24 StGB
Beweiswürdigung (Lichtbildvorlage, Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des Angeklagten als Täter durch einen Zeugen, besondere Darlegungsanforderungen: Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung, Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung, ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Strafverurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen - IWW
- Wolters Kluwer
Besonders schwere räuberische Erpressung; Rücktrittshorizont bzgl. eines fehlgeschlagenen Versuchs bzw. eines unbeendeten oder beendeten Versuchs; Vorstellungsbild des Täters nach seiner letzten Ausführungshandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 24
Besonders schwere räuberische Erpressung; Rücktrittshorizont bzgl. eines fehlgeschlagenen Versuchs bzw. eines unbeendeten oder beendeten Versuchs; Vorstellungsbild des Täters nach seiner letzten Ausführungshandlung - datenbank.nwb.de
Strafverurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen
Verfahrensgang
- LG Stade, 05.12.2022 - 201 KLs 20/22
- BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 511
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23
Sowohl für den fehlgeschlagenen Versuch als auch für die Frage, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, kommt es maßgeblich nicht auf die objektiven Umstände, sondern auf das Vorstellungsbild des Täters nach seiner letzten Ausführungshandlung an (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.). - BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23
Darüber hinaus bedarf es einer Mitteilung der Umstände, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben, insbesondere, ob das (erste) Wiedererkennen auf einer Einzel- oder Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage grundsätzlich ein geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250, jeweils mwN). - BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23
Geht der Täter zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung davon aus, noch nicht alles getan zu haben, was nach seiner Vorstellung zur Herbeiführung des Taterfolges erforderlich oder zumindest ausreichend ist, liegt ein unbeendeter Versuch vor, von dem er durch bloßes Nichtweiterhandeln zurücktreten kann (vgl. zu allem etwa BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 StR 5/16 mwN). - BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23
Darüber hinaus bedarf es einer Mitteilung der Umstände, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben, insbesondere, ob das (erste) Wiedererkennen auf einer Einzel- oder Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage grundsätzlich ein geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250, jeweils mwN).
- BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Körperverletzung mit Todesfolge (Gefährlichkeitszusammenhang, wenn die …
Darüber hinaus bedarf es einer Mitteilung der Umstände, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben, insbesondere, ob das (erste) Wiedererkennen auf einer Einzel- oder Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage grundsätzlich ein geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23 Rn. 5 …und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 5). - BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis; …
Aufgrund der aufgezeigten Erörterungsmängel entbehrt die Schlussfolgerung des Landgerichts, der Zeuge habe den Angeklagten "eindeutig" "anhand der Lichtbildmappe" identifiziert - ungeachtet dessen, dass auch hier erforderliche Ausführungen zur konkreten Durchführung der Lichtbildvorlage bei der Polizei fehlen (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23) - jeder Grundlage. - BGH, 19.03.2026 - 1 StR 37/26
Aufhebung des Urteils des LG auf Revision des Angeklagten mit den Feststellung …
Dazu gehören auch eingehende Angaben über den Ablauf einer durchgeführten Wahllichtbildvorlage (vgl. RiStBV Nr. 18; Senat, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 524/11, NStZ 2012, 172-173;… BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, Rn. 5;… vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17, NStZ-RR 2018, 85, Rn. 4; vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23, Rn. 5; und vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22, NStZ-RR 2023, 254-255). - BGH, 13.03.2024 - 2 StR 30/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …
Das genügt dem notwendigen Urteilsinhalt zu einer solchen Beweisgewinnung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23, NStZ 2023, 511, und vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22, NStZ-RR 2023, 254, 255).
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