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| BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54 |
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- BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53
Auszug aus BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54
Der Täter muss aus Beweggründen handeln, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen; der blosse Vorsatz genügt also hinsichtlich dieses Merkmals nicht (BGHSt 4, 119). - BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54
Ergibt die Gesamtwürdigung, dass es dem Täter im wesentlichen darauf ankam, ein Werturteil auszusprechen, während das tatsächliche Vorbringen demgegenüber in den Hintergrund treten sollte, so ist für die Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; Urteil des Senats 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.12.1949 - StS 365/49
Veit Harlan
Auszug aus BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54
Ergibt die Gesamtwürdigung, dass es dem Täter im wesentlichen darauf ankam, ein Werturteil auszusprechen, während das tatsächliche Vorbringen demgegenüber in den Hintergrund treten sollte, so ist für die Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; Urteil des Senats 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954). - BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54
Auch die Schuldvermutung des § 20 Abs. 2 RPresseG greift insoweit nicht durch, wie das Landgericht bei Erörterung der Frage, ob § 97 StGB anzuwenden ist, zutreffend ausgeführt hat (vgl auch Urteil des Senats 6 StR 177/54 vom 14. Juli 1954). - BGH, 14.07.1954 - 6 StR 26/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54
Gegen die Zulässigkeit einer solchen Beschränkung bestehen keine Bedenken (Urteil des Senats 6 StR 26/54 vom 14. Juli 1954).
- BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
Rechtsmittel
Die Beweisvermutung bezieht sich aber nur auf das Kennen und Wollen der Tatumstände, nicht jedoch auf die nach den genannten Bestimmungen erforderlichen weitergehenden Merkmale des inneren Tatbestandes (Urteile des Senats 6 StR 177/54 vom 14. Juli 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).Missbräuche können, selbst wenn sie weit verbreitet sind, zu keiner Einschränkung dieses Grundsatzes führen (Urteil des Senats 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54
Rechtsmittel
Ergibt aber die Gesamtwürdigung des Blattes, dass es dem Urheber im wesentlichen darauf ankam, Werturteile auszusprechen, und dass das etwa tatsächliche Vorbringen nur dazu dient, diese Werturteile zu erläutern, zu begründen und zu bekräftigen, so ist für eine Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; BGH 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954). - BGH, 03.11.1954 - 6 StR 168/54
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem Urteil 6 StR 190/54 vom 8. September 1954 bereits dargetan hat, genügt zur Bestrafung wegen Vergehens gegen § 97 StGB hinsichtlich der Verunglimpfung der bedingte Vorsatz, wenn im übrigen die in dieser Bestimmung angeführte staatsgefährdende Absicht festgestellt wird. - BGH, 07.10.1954 - 4 StR 286/54
Rechtsmittel
Nach dem vom Landgericht, wenn auch nur allgemein, angegebenen Inhalt des Flugblattes liegt es nahe, dass darin politische Werturteile bei weitem überwiegen Ergibt aber die Gesamtwürdigung des Blattes, dass es dem Urheber im wesentlichen darauf ankam, Werturteile auszusprechen, und dass das etwa tatsächliche Vorbringen nur dazu dient, diese Werturteile zu erläutern, zu begründen oder zu bekräftigen, so ist für eine Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; BGH 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
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