Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 22a Abs. 1 KWKG; § 261 StPO
Duchgängiger Besitz an einer Waffe (rechtliche Verklammerung); Grenzen der revisionsgerichtlichen Kontrolle (Beweiswürdigung; Strafausspruch); Kriminalprognose bei Bewährungsentscheidung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und Munition für Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz von Schusswaffen und Munition; Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen sowie Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und Munition für Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz von Schusswaffen und Munition; Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen sowie Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Landgerichts Schwerin im Prozess gegen einen Polizeibeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz rechtskräftig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BGH bestätigt Verurteilung eines Polizisten aus "Prepper"-Szene zu Bewährungsstrafe - BGH bestätigt Verurteilung eines Polizisten aus "Prepper"-Szene zu Bewährungsstrafe
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 19.12.2019 - 133 Js 33228/18
- LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19
- BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
Aufgrund der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit von Bewährungsentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 31; vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201) kann sie hiermit im Revisionsverfahren nicht gehört werden. - BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
a) Die Beweiswürdigung der Strafkammer weist nach den Maßstäben der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 ? 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 12; Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20) keinen den Angeklagten begünstigenden Rechtsfehler auf. - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
Dagegen ist vor dem Hintergrund der auch insoweit nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (grundlegend BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) von Rechts wegen nichts zu erinnern.
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
a) Die Beweiswürdigung der Strafkammer weist nach den Maßstäben der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 12. Januar 2017 ? 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 12; Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20) keinen den Angeklagten begünstigenden Rechtsfehler auf. - BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77
Besitz von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
Denn bei lebensnaher Betrachtung spricht nichts dafür, dass der Angeklagte mit der von ihm selbst veranlassten Einlagerung zugleich die Möglichkeit aufgegeben hat, nach eigenem Willen auf die Maschinenpistole einzuwirken (vgl. zum Besitz bei Abwesenheit BGH, Urteil vom 3. März 1978 - 2 StR 717/77, BGHSt 27, 380, 382). - BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte …
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
Entgegen der Ansicht der Revision hat das Landgericht nicht nur das Vorliegen einer positiven Kriminalprognose bei dem strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten begründet; erkennbar und für das Revisionsgericht nachprüfbar werden die darüber hinaus erforderlichen besonderen Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB in rechtlich nicht zu beanstandender Weise aus einer sorgfältigen und die Tat des Angeklagten keineswegs verharmlosenden Gesamtwürdigung der für die Tat und die Täterpersönlichkeit wesentlichen Umstände gewonnen (vgl. zur Bedeutung der für die Kriminalprognose geeigneten Umstände auch für § 56 Abs. 2 StGB nur BGH, Urteil vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200). - BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17
Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche …
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20
Aufgrund der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit von Bewährungsentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 31; vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201) kann sie hiermit im Revisionsverfahren nicht gehört werden.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung - …
Rn. 5 Am 28.08.2017 fand bei Herrn M. G. eine Durchsuchung statt, bei der zwei Übungsgranaten aus Beständen der Bundeswehr, 18 Schuss Kriegswaffenmunition sowie 2.997 Schuss ursprünglich an Bundes- und Landesministerien ausgelieferte Munition sichergestellt wurden, für die er jeweils die erforderliche Erlaubnis nicht besaß (BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - 6 StR 235/20 - Rn. 3, juris).Die Revision der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos (BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - 6 StR 235/20 - juris).
- BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20
Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von …
bb) Die weitere Feststellung, das Land Brandenburg hätte für die Liegenschaft ohne das pflichtwidrige Verhalten des Angeklagten M. einen um "mindestens 600.000 Euro' höheren Kaufpreis erzielt, war mit Blick auf die finanzielle und personelle Unterstützung der Käuferin durch die BBG, das Angebot des Logistikunternehmens für den Erwerb einer baureifen Teilfläche von nur rund 20 Hektar über 5, 6 Millionen Euro und die bei realistischer Betrachtung zu erwartenden Kosten für Erschließung und Kampfmittelbeseitigung möglich und damit revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - 6 StR 235/20, Rn. 8, mwN).
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