Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2021 - 6 StR 25/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 171b Abs. 3 Satz 2 GVG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge betreffend das letzte Wort des Angeklagten bei Ausschluss der Öffentlichkeit (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Ausschluss der Öffentlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 30.09.2020 - 1 KLs 14 Js 4708/19
- BGH, 11.02.2021 - 6 StR 25/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der …
Auszug aus BGH, 11.02.2021 - 6 StR 25/21
Denn die ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) erfordert nur die Angabe der den Verfahrensmangel selbst enthaltenden Tatsachen, nicht jedoch Ausführungen zum Beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 Rn. 10 mwN).
- VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21
Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte
Soweit der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin rügt, die Begründung bestehe aus "Phrasen", die für alle lebensmittelrechtlichen Anordnungen gelten könnten, und zudem teilweise lediglich der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage wiedergegeben werde, überspannt er die Anforderungen an die Begründung, da in Fällen der Gefahrenabwehr, der auch das Lebensmittelrecht zuzuordnen ist, das öffentliche Interesse an einem Sofortvollzug regelmäßig mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst zusammenfällt (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 1 B 8/21 -, juris Rn. 7; OVG NRW…, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 9; OVG Nds…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59; VG Würzburg, Beschluss vom 10. Februar 2021 - W 8 S 21.117 -, BeckRS 2021, 2981, VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 8. Februar 2021, a.a.O.). - OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23
Zulässige Zulassung eines Polizeibeamten zu nichtöffentlicher Verhandlung bei …
Denn ausreichend und allein erforderlich gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ist die - hier erfolgte - Angabe der den Verfahrensmangel selbst enthaltenden Tatsachen; Ausführungen zum Beruhen bedarf es - abgesehen von der erfolgten Darlegung der Tatsachen, aufgrund derer die Beruhensfrage durch den Senat geprüft werden kann - gerade nicht (BGH, Beschluss vom 16. November 2021 - 6 StR 502/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 6 StR 25/21 -, juris; BGH, Urteil vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 -, BGHSt 44, 138-143;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, a.a.O., § 344, Rn. 27). - BGH, 16.11.2021 - 6 StR 502/21
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur ausgeschlossenen …
Denn die ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) erfordert nur die Angabe der den Verfahrensmangel selbst enthaltenden Tatsachen, nicht jedoch Ausführungen zum Beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 6 StR 25/21 mwN).
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