Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2021 - 6 StR 330/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Gegenvorstellung hinsichtlich Änderung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Zurückweisung der Gegenvorstellung hinsichtlich Änderung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 24.06.2020 - 115 Js 11551/20
- BGH, 03.11.2020 - 6 StR 330/20
- BGH, 12.01.2021 - 6 StR 330/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.2014 - 1 StR 405/13
Unstatthafte Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 6 StR 330/20
Ein "Einspruch' bzw. eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist regelmäßig nicht statthaft, da ein derartiger Beschluss grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 1 StR 405/13 mwN).
- BGH, 15.06.2021 - 6 StR 28/21
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen …
Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist indes nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 6 StR 330/20 mwN). - BGH, 17.03.2026 - 6 StR 168/25 Rn. 2 Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist regelmäßig nicht statthaft, weil ein derartiger Beschluss grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 6 StR 330/20; vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2020 - 6 StR 330/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich Entfallens der Einziehung von Taterträgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 24.06.2020 - 115 Js 11551/20
- BGH, 03.11.2020 - 6 StR 330/20
- BGH, 12.01.2021 - 6 StR 330/20
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