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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,24441
BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24 (https://dejure.org/2025,24441)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2025 - 6 StR 336/24 (https://dejure.org/2025,24441)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2025 - 6 StR 336/24 (https://dejure.org/2025,24441)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Verfahrensrügen (Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen); Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22

    Ausschöpfungsrüge (Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge); …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Rn. 24 Die Beanstandungen sind bereits unzulässig, weil der Revisionsvortrag auf eine auszugsweise Wiedergabe des Wortprotokolls der Zeugenvernehmung vom 10. Februar 2022 beschränkt ist; dabei handelt es sich nicht um das in die Hauptverhandlung eingeführte Beweismittel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22, Rn. 7; vom 19. Juni 2019 - 4 StR 489/18, StV 2020, 842).

    Denn dem Rügevortrag ist schon nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit die Behauptung zu entnehmen, dass das im Revisionsverfahren - auszugsweise - wiedergegebene Wortprotokoll mit der Audiospur der Bild-Ton-Aufzeichnung übereinstimmt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22 aaO).

  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Denn es ist im Wesentlichen der Beurteilung des Tatgerichts überlassen, welche Bewertungsrichtung es einzelnen Umständen gibt und inwieweit es ihnen bestimmendes Gewicht beimisst (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2023 - 3 StR 246/22).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses; …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Rn. 15 a) Die Auslegung des Inhalts der Revisionsbegründung unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2024 - 2 StR 2/24; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; jeweils mwN) ergibt, dass Angriffsziel der Rechtsmittel in den Verurteilungsfällen ausschließlich die Straffrage ist und die Schuldsprüche sowie die Einziehungsentscheidungen vom Revisionsangriff ausgenommen sein sollen.
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23

    Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung des Urteils wegen …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Rn. 20 Die für sich genommen nicht unbedenkliche Wendung, ein Aufenthalt des Angeklagten D. am folgenden Vormittag im Bereich der Garagen lasse "nicht zwingend" auf seine Mitwirkung bei der Tat schließen, lässt unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs nicht besorgen, dass das Landgericht das Wesen des Indizienbeweises verkannt haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2024 - 5 StR 215/23, NStZ 2024, 410, 411 mwN).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Rn. 24 Die Beanstandungen sind bereits unzulässig, weil der Revisionsvortrag auf eine auszugsweise Wiedergabe des Wortprotokolls der Zeugenvernehmung vom 10. Februar 2022 beschränkt ist; dabei handelt es sich nicht um das in die Hauptverhandlung eingeführte Beweismittel (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22, Rn. 7; vom 19. Juni 2019 - 4 StR 489/18, StV 2020, 842).
  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 489/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Rn. 24 Die Beanstandungen sind bereits unzulässig, weil der Revisionsvortrag auf eine auszugsweise Wiedergabe des Wortprotokolls der Zeugenvernehmung vom 10. Februar 2022 beschränkt ist; dabei handelt es sich nicht um das in die Hauptverhandlung eingeführte Beweismittel (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22, Rn. 7; vom 19. Juni 2019 - 4 StR 489/18, StV 2020, 842).
  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18

    Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Es kann dahinstehen, ob die Rüge schon deshalb unzulässig wäre, weil die Revision diese Aufzeichnung nicht vorlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18, Rn. 23).
  • BGH, 29.06.2021 - 1 StR 287/20

    Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen); Inbegriffsrüge (keine umfassende …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Ohne Kenntnis des Inhalts der Urkunden kann der Senat nicht prüfen, ob sich das Landgericht, das den polizeilichen Sachbearbeiter in der Hauptverhandlung als Zeugen vernommen hat, ungeachtet dieser Vernehmung zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20, Rn. 14).
  • BGH, 19.06.2024 - 2 StR 2/24

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung); Kognitionspflicht (Handeltreiben mit Cannabis; …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Rn. 15 a) Die Auslegung des Inhalts der Revisionsbegründung unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2024 - 2 StR 2/24; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; jeweils mwN) ergibt, dass Angriffsziel der Rechtsmittel in den Verurteilungsfällen ausschließlich die Straffrage ist und die Schuldsprüche sowie die Einziehungsentscheidungen vom Revisionsangriff ausgenommen sein sollen.
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23

    Revisionsbeschränkung (Wirksamkeit: nicht-angegriffener Teil der Vorentscheidung, …

    Auszug aus BGH, 02.04.2025 - 6 StR 336/24
    Rn. 16 b) Die Rechtsmittelbeschränkung ist ohne Weiteres wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Einlassung des …

  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 60/20

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darlegung der Schätzungsgrundlagen); …

  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt: …

  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 158/21

    Strafzumessung (eingeschränkte Revisibilität; Strafmilderungsgrund: Verzicht auf …

  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte …

  • BGH, 14.05.2024 - 6 StR 458/23

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Überzeugung; Gesamtwürdigung …

  • BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08

    Gebotener Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 30.11.2021 - 6 StR 421/21

    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.: …

  • BGH, 25.03.2026 - 2 StR 111/25

    Erforderliche zahlenmäßige Schätzung der Wirkstoffmenge an Betäubungsmitteln oder …

    Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Glaubhaftigkeitsprüfung ist dabei die Plausibilität und Stimmigkeit der Einlassung an sich (…vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 60/20, NStZ 2021, 118 Rn. 8 ff.;… vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 f. Rn. 11 f.;… vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 209/20, Rn. 21 ff., und vom 2. April 2025 - 6 StR 336/24, Rn. 28).
  • BGH, 08.01.2026 - 3 StR 368/25

    Urteil gegen falsche Ärztin

    Soweit der Verteidiger erstmals im Schriftsatz vom 2. Januar 2026 für den Inhalt des Selbstleseverfahrens auf das Hauptverhandlungsprotokoll vom 12. Februar 2025 verweist, ist diese Mitteilung zum einen verspätet, zum anderen erfüllt auch sie nicht die Darlegungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil die Bezugnahme auf Akteninhalt den erforderlichen vollständigen Tatsachenvortrag nicht ersetzt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2025 - 6 StR 336/24, juris Rn. 18 mwN).
  • BGH, 01.04.2026 - 6 StR 401/25

    Schuldspruch wegen Urkundenfälschung; Sachlich-rechtliche Fehlerhaftigkeit der …

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Tatgericht im Rahmen einer Gesamtschau (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2025 - 6 StR 336/24, Rn. 21 mwN) solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
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