Rechtsprechung
| BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB
Versuchter Totschlag (Vorsatz: bedingter Vorsatz, gebotene Gesamtschau der bedeutsamen objektiven und subjektiven Tatumstände; spontane, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführte Handlungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an die Feststellungen zum bedingten Tötungsvorsatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 StGB
Anforderungen an die Feststellungen zum bedingten Tötungsvorsatz - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212
Prüfen der Kriterien für ein Handeln des Täters mit bedingtem Tötungsvorsatz; Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände hinsichtlich des versuchten Totschlags (hier: Sturz eines Geschädigten aus dem Fenster) - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Feststellungen zum bedingten Tötungsvorsatz
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Tötungsvorsatz bei spontaner affektiver Tat
- lto.de (Kurzinformation)
Fenstersturz-Fall: Kein zwingender Tötungsvorsatz bei Stoß aus dem zweiten Stock
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Spontan aus dem Fenster gestoßen: Tötungsvorsatz nicht zwingend
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 212 StGB
Verfahrensgang
- LG Halle, 11.03.2024 - 1 Ks 7/23
- BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Papierfundstellen
- NStZ 2025, 229
- NStZ 2025, 39
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 343/21
Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung; Grad der …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Beide Umstände sind indessen keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei besonders gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2022 - 6 StR 343/21; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516).Insbesondere bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2022 - 6 StR 343/21, Rn. 8; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16).
- BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22
Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Dies ist auch in Fällen geboten, in denen das Tatgericht - wie hier - eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2022 - 6 StR 47/22, Rn. 42). - BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14
Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen, wobei bei der Prüfung neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2014 ? 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 mwN).
- BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Insbesondere bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das voluntative Vorsatzelement gegeben ist (…vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2022 - 6 StR 343/21, Rn. 8; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16). - BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11
Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten, …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Denn mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter verfügen regelmäßig über kein Tötungsmotiv (…vgl. BGH, Urteile vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, Rn. 10; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, Rn. 20;… vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 61). - BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Das Landgericht hat die gebotene Gesamtschau der bedeutsamen objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. August 2021 - 2 StR 178/20; vom 31. Januar 2019 - 4 StR 432/18, Rn. 10) nicht vorgenommen. - BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14
Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes); …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Denn mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter verfügen regelmäßig über kein Tötungsmotiv (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, Rn. 10;… vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, Rn. 20;… vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 61). - BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Denn mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter verfügen regelmäßig über kein Tötungsmotiv (…vgl. BGH, Urteile vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, Rn. 10;… vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, Rn. 20; vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 61). - BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14
Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
Beide Umstände sind indessen keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei besonders gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2022 - 6 StR 343/21; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516). - BGH, 12.06.2024 - 6 StR 71/24
Versuchter Mord (Vorsatz: bedingter Vorsatz, Vorstellungsbild des Angeklagten); …
Auszug aus BGH, 05.09.2024 - 6 StR 340/24
bb) Dem Handlungsantrieb des Angeklagten, den Geschädigten für seine Annäherungsversuche und die vermeintliche Täuschung zu bestrafen, kommt nur insoweit Bedeutung zu, als dieser Rückschlüsse auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2024 - 6 StR 71/24, Rn. 14 mwN). - BGH, 04.08.2021 - 2 StR 178/20
Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, …
- BGH, 24.04.2025 - 5 StR 729/24
Beweisverwertungsverbot (Vernehmungsbegriff; Spontanäußerungen; …
Eine nähere Erörterung wäre aber nötig gewesen, weil das Wissenselement des bedingten Tötungsvorsatzes schon dann vorliegt, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2024 - 6 StR 340/24, NStZ 2025, 39, 40 mwN). - LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24
Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …
Weil er daher einen starken Tatanreiz empfand, lässt das Motiv einen Rückschluss auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen zu (BGH, Beschluss vom 5. September 2024 - 6 StR 340/24; Urteil vom 26. Juni 2024 - 6 StR 71/24 jeweils m.w.N.).Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann insbesondere (BGH, Beschluss vom 5. September 2024 - 6 StR 340/24) bei lebensgefährdenden Gewalttaten die spontan, unüberlegt und in affektiver Erregung ausgeführt werden, aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf eine billigende Inkaufnahme des Erfolgseintritts geschlossen werden (BGH, Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14; Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 2 StR 327/22 m.H.a. Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12).
- BGH, 18.02.2025 - 6 StR 617/24
Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz: Berücksichtigung aller Umstände des …
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen, wobei bei der Prüfung neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivlage einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2024 - 6 StR 340/24, Rn. 5).
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