Rechtsprechung
| BGH, 06.10.2021 - 6 StR 372/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme eines unerlaubten Aufenthalts der Geschleusten im Bundesgebiet
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 13.04.2021 - 1 KLs 23 Js 2282/19
- BGH, 06.10.2021 - 6 StR 372/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18
Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern …
Auszug aus BGH, 06.10.2021 - 6 StR 372/21
Denn hierfür genügt, dass die geschleusten Nicht-EU-Ausländer kein gemäß der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung von Art. 1 Abs. 1 Anlage I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 (…ABl. L 81 vom 21. März 2001, S. 1) für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten des Schengen-Raumes erforderliches Visum besaßen; das sich hieraus abzuleitende Verbot erfüllt auch ohne Sanktionsbewehrung die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 96 Abs. 4 Nr. 1 AufenthG (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401). - BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige …
Auszug aus BGH, 06.10.2021 - 6 StR 372/21
Denn hierfür genügt, dass die geschleusten Nicht-EU-Ausländer kein gemäß der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung von Art. 1 Abs. 1 Anlage I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 (…ABl. L 81 vom 21. März 2001, S. 1) für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten des Schengen-Raumes erforderliches Visum besaßen; das sich hieraus abzuleitende Verbot erfüllt auch ohne Sanktionsbewehrung die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 96 Abs. 4 Nr. 1 AufenthG (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401). - BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19
Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort …
Auszug aus BGH, 06.10.2021 - 6 StR 372/21
Denn hierfür genügt, dass die geschleusten Nicht-EU-Ausländer kein gemäß der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung von Art. 1 Abs. 1 Anlage I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 (…ABl. L 81 vom 21. März 2001, S. 1) für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten des Schengen-Raumes erforderliches Visum besaßen; das sich hieraus abzuleitende Verbot erfüllt auch ohne Sanktionsbewehrung die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 96 Abs. 4 Nr. 1 AufenthG (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401).
- BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22
Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten; …
Denn bereits aus der "Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind" (EU-Visumverordnung) i.V.m. Art. 19 ff. des "Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen" (Schengener Durchführungsübereinkommen - SDÜ) ergibt sich, dass die Einreise eines syrischen Staatsangehörigen als sogenannter "Negativstaater" ohne Visum oder sonstigen Aufenthaltstitel sowie ohne Pass oder Passersatzdokument in einen EU-Staat beziehungsweise Schengen-Staat und ein dortiger Aufenthalt gegen Rechtsvorschriften verstößt, gleichgültig, um welchen Nachbarstaat Deutschlands es sich konkret handelt und wie dessen originär nationale Rechtsnormen im Einzelnen ausgestaltet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 372/21, juris;… Urteile vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19, juris Rn. 19; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185). - BGH, 09.01.2025 - 3 StR 111/24
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Ausland …
Es ist angesichts der festgestellten Umstände, aus denen sich ergibt, dass die in diesem Fall geschleusten Personen weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union noch eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besaßen und über keinen Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum verfügten, unschädlich, dass die Strafkammer keine Feststellungen zu den relevanten Bestimmungen des nationalen österreichischen Rechts getroffen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2022 - 3 StR 238/22, NStZ 2024, 47 Rn. 14 ff. mwN; vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 372/21, juris;… Urteile vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19, juris Rn. 19; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185; s. aber zur grundsätzlichen Erforderlichkeit der Feststellung des einschlägigen unmittelbar geltenden EU-Rechts beziehungsweise nationalen ausländischen Rechts BGH…, Urteil vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19, juris Rn. 19;… Beschluss vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19, BGHR AufenthG § 96 Abs. 4 Auslandstaten 3 Rn. 11).
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