Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 55 Abs. 1 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls, Gesamtstrafenfähigkeit, Begriff der früheren Verurteilung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zäsurwirkung früherer Verurteilungen im zweiten Rechtsgang
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 55 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 460 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55
Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Zäsurwirkung eines vorangegangenen Strafbefehls - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 105
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Rn. 10 Zwar hat das Tatgericht in Fällen, in denen eine Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Tatgericht zurückverwiesen worden ist, für den Vollstreckungsstand einer Vorveruteilung auf den Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung abzustellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 4 StR 65/23, Rn. 5;… vom 14. März 2023 - 5 StR 555/22, Rn. 4;… vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, Rn. 5, NStZ-RR 2012, 106; vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, Rn. 7, NStZ-RR 2020, 7).Vielmehr ist hierfür der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage des im zweiten Rechtsgang mit der Sache befassten Tatgerichts maßgebend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, aaO; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242; vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12, NStZ 2013, 7; anders noch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18).
- BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Er soll dabei - wie auch sonst - bei der Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB weder ungerechtfertigt benachteiligt noch bevorzugt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18 -, juris, Rn. 5 mwN).Vielmehr ist hierfür der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage des im zweiten Rechtsgang mit der Sache befassten Tatgerichts maßgebend (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, aaO; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242; vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12, NStZ 2013, 7; anders noch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18).
- BGH, 05.06.2025 - 4 StR 577/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer Verurteilung: …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Der letzten Vorverurteilung kommt gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu, da die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2025 - 4 StR 577/24, Rn. 4;… vom 1. April 2020 - 1 StR 615/19, Rn. 4).Hierdurch ist der Angeklagte möglicherweise beschwert, weil die einbezogene Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Magdeburg vom 24. Juli 2024 zur Bewährung ausgesetzt war (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2025 - 4 StR 577/24, Rn. 4).
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Dies folgt nicht nur aus dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, sondern auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, der darin besteht, Täter im Falle einer getrennten Aburteilung von Taten weder besser noch schlechter als bei einer gemeinsamen Aburteilung aller Taten zu stellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2024 - 6 StR 542/24, Rn. 6; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1228). - BGH, 22.02.2012 - 4 StR 22/12
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Verhältnis zum Beschlussverfahren
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Vielmehr ist hierfür der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage des im zweiten Rechtsgang mit der Sache befassten Tatgerichts maßgebend (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, aaO; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242; vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12, NStZ 2013, 7; anders noch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18). - BGH, 07.08.2024 - 6 StR 552/23
Erpresserischer Menschenraub (Entführung, Ortsveränderung, stabile …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hob der Senat das Urteil mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (BGH, Urteil vom 7. August 2024 - 6 StR 552/23, NStZ-RR 2024, 310). - BGH, 01.04.2020 - 1 StR 615/19
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (abzuurteilende Taten wurden zwischen zwei …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Der letzten Vorverurteilung kommt gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu, da die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2025 - 4 StR 577/24, Rn. 4; vom 1. April 2020 - 1 StR 615/19, Rn. 4). - BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Rn. 10 Zwar hat das Tatgericht in Fällen, in denen eine Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Tatgericht zurückverwiesen worden ist, für den Vollstreckungsstand einer Vorveruteilung auf den Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung abzustellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 4 StR 65/23, Rn. 5;… vom 14. März 2023 - 5 StR 555/22, Rn. 4; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, Rn. 5, NStZ-RR 2012, 106;… vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, Rn. 7, NStZ-RR 2020, 7). - BGH, 21.11.2023 - 5 StR 330/23
Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Vorliegen …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Dies gilt unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23, Rn. 3). - BGH, 19.02.2014 - 2 StR 558/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zeitpunkt der früheren Verurteilung: letzte …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Vielmehr ist hierfür der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage des im zweiten Rechtsgang mit der Sache befassten Tatgerichts maßgebend (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, aaO; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242; vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12, NStZ 2013, 7; anders noch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18). - BGH, 04.12.2024 - 6 StR 542/24
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (unterbliebene Mitteilung der für die …
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18
Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende …
- BGH, 14.03.2023 - 5 StR 555/22
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Aufhebung der Gesamtstrafe durch das …
- BGH, 09.05.2023 - 4 StR 65/23
Gesamtstrafenbildung (maßgeblicher Zeitpunkt: Aufhebung einer Gesamtstrafe durch …
- BGH, 12.03.2026 - 4 StR 574/25
Einbeziehen von Strafen aus rechtskräftigen Vorverurteilungen in die …
Vielmehr ist hierfür der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage, im vorliegenden Fall also jene des im zweiten Rechtsgang mit der Sache befassten Tatgerichts, maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2025 - 6 StR 376/25 Rn. 8;… Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19 Rn. 7;… Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13 Rn. 5;… Beschluss vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12 Rn. 3).
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