Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2024 - 6 StR 414/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (voraussichtlicher Behandlungserfolg) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsrechtliche Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 S 2 StGB
Revisionsrechtliche Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Aufhebung des Maßregelausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen - datenbank.nwb.de
Revisionsrechtliche Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.04.2024 - 9121 Js 126438/23
- LG Hannover, 18.04.2024 - 96 KLs 27/23
- BGH, 06.11.2024 - 6 StR 414/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 8
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.2023 - 6 StR 531/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erörterung in den Urteilsgründen bei …
Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 414/24
Mit Blick auf die Feststellungen zur Person des Angeklagten und zu den bereits eingetretenen Folgen der Substanzkonsumstörung fehlt es insbesondere an einer Erörterung, ob der Angeklagte in der Erprobungsphase einer Therapie zur Vorbereitung der Wiedereingliederung durch Gewährung von Lockerungen und Schaffung eines geeigneten sozialen Empfangsraums in stabile Wohn- und Arbeitsverhältnisse entlassen werden könnte (…vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 71; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 6 StR 531/23;… MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 81 mwN).
- BGH, 28.08.2025 - 6 StR 239/25
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht, …
Mit Blick auf die Feststellungen zur Person des Angeklagten, der über keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung verfügt, und zu den bereits eingetretenen Folgen der Substanzkonsumstörung fehlt es zudem an einer Erörterung, ob der Angeklagte in der Erprobungsphase einer Therapie zur Vorbereitung der Wiedereingliederung durch Gewährung von Lockerungen und Schaffung eines geeigneten sozialen Empfangsraums in stabile Wohn- und Arbeitsverhältnisse entlassen werden könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 6 StR 414/24, Rn. 4 mwN). - BGH, 24.03.2026 - 2 StR 353/25
Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer …
Neben der langjährigen schwergradigen Polytoxikomanie, dem alsbaldigen Rückfall nach der Entwöhnungstherapie sowie dem zuletzt trotz einer durchgeführten Substitutionsbehandlung bestehenden Beikonsum auch harter Drogen hätte das Gericht in die gebotene Gesamtwürdigung insbesondere auch einstellen müssen, dass der Angeklagte ohne Schulabschluss und arbeitslos ist und sich seine sozialen Kontakte seit Jahren auf Personen aus dem Drogenmilieu beschränken, so dass ihm für Lockerungsphasen während und für die Zeit nach der Therapie kein geeigneter sozialer Empfangsraum zur Verfügung stünde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2024 - 6 StR 414/24, juris mwN; vom 9. Juli 2024 - 6 StR 266/24, juris).
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