Rechtsprechung
| BGH, 19.10.2023 - 6 StR 474/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 403 StPO; § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO
Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes: keine Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit anderer zukünftiger immaterieller Schäden in den Urteilsgründen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes; Änderung der Adhäsionsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes; Änderung der Adhäsionsentscheidung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Stade, 13.06.2023 - 200 Ks 3/22
- BGH, 19.10.2023 - 6 StR 474/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.2022 - 6 StR 643/21
Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des …
Auszug aus BGH, 19.10.2023 - 6 StR 474/23
Dieser sieht vor, dass von dem Schmerzensgeld, das ein Geschädigter für erlittene Verletzungen beansprucht, sämtliche Schadensfolgen erfasst sind, die bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 6 StR 643/21, Rn. 5).
- BGH, 01.07.2025 - 5 StR 175/25
Adhäsionsverfahren (Wegfall des Feststellungsausspruchs betreffend die …
- BGH, 03.03.2026 - 6 StR 45/26
Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Das Landgericht hat dem von der Adhäsionsklägerin bezifferten Schmerzensgeldanspruch nur teilweise entsprochen, sodass der nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO erforderliche Ausspruch, dass im Übrigen von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge abgesehen wird, in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nachzuholen war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2023 - 6 StR 474/23, Rn. 3;… vom 1. Juli 2025 - 5 StR 175/25, Rn. 4).
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