Rechtsprechung
| BGH, 08.03.2022 - 6 StR 49/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 184b Abs. 4 Satz 1, Satz 2 StGB a.F.
Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften (Deliktsnatur als Dauerdelikt; Verhältnis zum Besitz kinderpornografischer Schriften bei Verjährung des Verschaffensaktes) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB, § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB, § 265 StPO
- Wolters Kluwer
Korrektur des tateinheitlichen Schuldspruchs wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Korrektur des tateinheitlichen Schuldspruchs wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 13.10.2021 - 22 KLs 28/20
- BGH, 08.03.2022 - 6 StR 49/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19
Konkurrenzen (keine Anwendung des verdrängenden Gesetzes wegen Verjährung; …
Auszug aus BGH, 08.03.2022 - 6 StR 49/22
Hinsichtlich des Dauerdelikts des (tatbestandlich von der Besitzverschaffung nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB in der vom 1. April 2004 bis 4. November 2008 geltenden Fassung unterschiedenen) Besitzes gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB in der vom 1. April 2004 bis 4. November 2008 geltenden Fassung ist keine Verjährung eingetreten, denn diese beginnt erst nach der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 3).Der Senat kann den Schuldspruch ändern; § 265 StPO steht nicht entgegen, weil sich der umfänglich geständige Angeklagte nicht erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 4 f.)." Dem schließt sich der Senat an.
- BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08
Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer …
Auszug aus BGH, 08.03.2022 - 6 StR 49/22
Zwar handelt es sich beim Besitz gegenüber dem Sich-Verschaffen um einen subsidiären Auffangtatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08). - BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10
Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung); …
Auszug aus BGH, 08.03.2022 - 6 StR 49/22
(...) Der Besitz der verschiedenen Tatvideos verklammert die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zur Tateinheit, weil das Dauerdelikt in seinem Unwertgehalt deutlich hinter den Missbrauchstaten zurückbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 mwN).
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
Nach heute einhelliger Auffassung aller Strafsenate verklammert ein drittes Delikt zwei für sich gesehen selbständige Straftaten, mit denen es jeweils in teilidentischen Ausführungshandlungen zusammenfällt, nur dann nicht, wenn beide ein höheres Gewicht haben (s. grundlegend BGH, Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29; nachfolgend etwa BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.;… Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310 Rn. 21;… vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 12 Rn. 4 ff.;… vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 6 Rn. 10; vom 8. März 2022 - 6 StR 49/22, juris Rn. 3; vom 30. Januar 2024 - 5 StR 607/23, NStZ-RR 2024, 151, 152;… ferner LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 83 mwN).
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