Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2024 - 6 StR 498/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 163a Abs. 4 Satz 2 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Vernehmung des Beschuldigten, Belehrung des Beschuldigten (Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge: nur auszugsweise Mitteilung der transkribierten Audiospur eines körpernah getragenen Aufnahmegeräts [Bodycam]) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur polizeilichen Vernehmung
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Transkribierte Audiospur von Bodycam nicht ausreichend
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Belehrungsfehler in der Revision - Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge?
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 19 Ks 107 Js 3010/22
- BGH, 24.01.2024 - 6 StR 498/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18
Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 6 StR 498/23
Dabei kann dahinstehen, ob die Rüge - wie der Generalbundesanwalt meint - schon deshalb unzulässig ist, weil die in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Bild- und Tonaufzeichnung der Vernehmung mittels eines körpernah getragenen Aufnahmegeräts ("Bodycam") nicht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18; vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22, NStZ 2023, 758). - BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22
Ausschöpfungsrüge (Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge); …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 6 StR 498/23
Dabei kann dahinstehen, ob die Rüge - wie der Generalbundesanwalt meint - schon deshalb unzulässig ist, weil die in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Bild- und Tonaufzeichnung der Vernehmung mittels eines körpernah getragenen Aufnahmegeräts ("Bodycam") nicht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18; vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22, NStZ 2023, 758).
- BGH, 27.03.2024 - 2 StR 179/23
Strafzumessungserwägungen bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rüge, die Darstellung der Angaben der Geschädigten anlässlich ihrer polizeilichen Vernehmung in den Urteilsgründen widerspräche der von der gerichtlichen Sachverständigen verschrifteten Transkription, schon zulässig erhoben ist, weil die Revision nicht die in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Bild-Ton-Aufzeichnung, sondern lediglich die (unvollständige) Transkription vorlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 6 StR 498/23, juris mwN).
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