Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (Ausnahmevorschrift; ausdrückliche Erörterung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Notwendige Erörterungen zur Möglichkeit einer gesonderten Einzelgeldstrafe zwecks Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 Abs 2 S 2 StGB, § 267 StPO
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Notwendige Erörterungen zur Möglichkeit einer gesonderten Einzelgeldstrafe zwecks Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Revision wegen Nichterachtung der Möglichkeit von der Bildung einer Gesamtstrafe abzusehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53 Abs. 2 S. 2
Revision wegen Nichterachtung der Möglichkeit von der Bildung einer Gesamtstrafe abzusehen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 10.09.2020 - 501 KLs 8/20
- BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 169
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
Wegen des Sachzusammenhangs zwischen Gesamtstrafenausspruch und Maßregelanordnung, der sich hier aus der einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ausschließenden Vorschrift des § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB ergibt, kann auch der an sich rechtsfehlerfrei getroffene Maßregelausspruch nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175). - BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264). - BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Ausschluss des Nachtragsverfahrens)
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264). - BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02
Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 554/23
Strafzumessung bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe
Aus Wortlaut und Systematik des § 53 Abs. 2 StGB ergibt sich, dass die selbständige Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe die Ausnahme bildet (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 55/21, NStZ-RR 2021, 169;… Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1); sie bedarf daher besonderer Begründung (BGH, Urteil vom 8. August 2017 - 1 StR 519/16, NStZ 2018, 335, 337).
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