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| BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55
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Auszug aus BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55
"Teilnahme" im Sinne des § 128 StGB ist nicht gleichbedeutend mit förmlicher Mitgliedschaft; eine solche ist weder erforderlich noch genügende Vielmehr nimmt als Mitglied an einer Geheimverbindung derjenige teil, der seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955).Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung zu erblicken sein (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955).
- BGH, 02.06.1954 - 6 StR 120/54
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Auszug aus BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55
Da der Tatbestand des § 128 StGB schon beim Mitglied und erst recht beim Vorsteher (BGH 6 StR 120/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 283/54 vom 8. Dezember 1954) ein Tätigwerden voraussetzt, leistet Beihilfe, wer Mitglieder oder Vorsteher in ihrer Betätigung unterstützt. - BGH, 08.12.1954 - 6 StR 283/54
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Auszug aus BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55
Da der Tatbestand des § 128 StGB schon beim Mitglied und erst recht beim Vorsteher (BGH 6 StR 120/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 283/54 vom 8. Dezember 1954) ein Tätigwerden voraussetzt, leistet Beihilfe, wer Mitglieder oder Vorsteher in ihrer Betätigung unterstützt. - BGH, 30.03.1955 - 6 StR 2/55
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Auszug aus BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55
Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung zu erblicken sein (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955).
- BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche …
In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63). - BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59
Entzug des Pflichtteils wegen tätlicher Angriffe gegenüber dem Erblasser - …
Beihilfe leistet, wer einen Täter im Sinne des § 128 StGB in seiner Betätigung unterstützt (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955, 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).
- BGH, 21.12.1955 - 6 StR 64/55
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Schließlich setzt auch § 128 StGB keine förmliche Mitgliedschaft voraus: vielmehr nimmt als Mitglied an einer Geheimverbindung derjenige teil, der seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH 6 StR 4/55 vom 30. März 1955 und 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955). - BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung liegen (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955; BGH 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955). - BGH, 26.10.1955 - 6 StR 70/55
Rechtsmittel
Auf diese Mangel ist der Senat im Urteil vom 5.10.1955 (6 StR 56/55) eingegangen.
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