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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18090
BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24 (https://dejure.org/2025,18090)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2025 - 6 StR 688/24 (https://dejure.org/2025,18090)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2025 - 6 StR 688/24 (https://dejure.org/2025,18090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 176a StGB a.F.; § 46 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Grundsätze der Strafzumessung (Ablehnung eines minder schweren Falles trotz gewichtiger mildernder Umstände; Verhängung von Einzelstrafen deutlich über dem erhöhten Mindestmaß)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 271
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24
    Rn. 2 1. Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben, weil die Strafrahmenwahl in den beiden Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Strafbemessung in den drei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106) sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht standhält.
  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 310/20

    Nachstellung und Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24
    In Fällen, in denen - wie hier - die Annahme eines minder schweren Falles trotz gewichtiger mildernder Umstände verneint worden ist, bedarf es jedenfalls dann einer eingehenden Begründung, wenn die verhängten Einzelstrafen deutlich über dem erhöhten Mindestmaß liegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 4 StR 492/22, Rn. 4 ff.; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12); dies gilt auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 310/20, Rn. 6).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses; …

    Auszug aus BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24
    Rn. 2 1. Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben, weil die Strafrahmenwahl in den beiden Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Strafbemessung in den drei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106) sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht standhält.
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 492/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer Bandendiebstahl, Gesamtwürdigung)

    Auszug aus BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24
    In Fällen, in denen - wie hier - die Annahme eines minder schweren Falles trotz gewichtiger mildernder Umstände verneint worden ist, bedarf es jedenfalls dann einer eingehenden Begründung, wenn die verhängten Einzelstrafen deutlich über dem erhöhten Mindestmaß liegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 4 StR 492/22, Rn. 4 ff.; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12); dies gilt auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 310/20, Rn. 6).
  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände …

    Auszug aus BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24
    In Fällen, in denen - wie hier - die Annahme eines minder schweren Falles trotz gewichtiger mildernder Umstände verneint worden ist, bedarf es jedenfalls dann einer eingehenden Begründung, wenn die verhängten Einzelstrafen deutlich über dem erhöhten Mindestmaß liegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 4 StR 492/22, Rn. 4 ff.; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12); dies gilt auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 310/20, Rn. 6).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12

    Strafzumessung (Anforderungen an die Urteilsgründe bei außergewöhnlich hohen …

    Auszug aus BGH, 29.04.2025 - 6 StR 688/24
    In Fällen, in denen - wie hier - die Annahme eines minder schweren Falles trotz gewichtiger mildernder Umstände verneint worden ist, bedarf es jedenfalls dann einer eingehenden Begründung, wenn die verhängten Einzelstrafen deutlich über dem erhöhten Mindestmaß liegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 4 StR 492/22, Rn. 4 ff.; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12); dies gilt auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 310/20, Rn. 6).
  • BGH, 27.10.2025 - 6 StR 374/25

    Minder schwerer Fall schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Strafzumessung, …

    In Fällen, in denen - wie hier - die Annahme eines minder schweren Falles trotz gewichtiger mildernder Umstände verneint worden ist, bedarf es jedenfalls dann einer eingehenden Begründung, wenn die verhängten Einzelstrafen deutlich über dem erhöhten Mindestmaß liegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2025 - 6 StR 688/24, Rn. 4;… vom 1. Februar 2023 - 4 StR 492/22, Rn. 4 ff.; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12).
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