Rechtsprechung
| BGH, 17.04.2025 - 6 StR 90/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 64 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 1
Verwerfung der Revision - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 279/23
Unzulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 17.04.2025 - 6 StR 90/25
Rn. 3 Dies gilt auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nur noch über die Frage zu entscheiden war, ob diese Maßregel anzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23). - BGH, 23.01.2024 - 6 StR 1/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 17.04.2025 - 6 StR 90/25
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2024 - 6 StR 1/24; vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; vom 24. September 2024 - 5 StR 387/24, jeweils mwN). - BGH, 24.09.2024 - 5 StR 387/24
Zulässigkeit der Revision des Angeklagten bei Nichtanordnung einer Maßregel
Auszug aus BGH, 17.04.2025 - 6 StR 90/25
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2024 - 6 StR 1/24; vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; vom 24. September 2024 - 5 StR 387/24, jeweils mwN). - BGH, 28.05.2024 - 6 StR 144/24
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Mitursächlichkeit …
Auszug aus BGH, 17.04.2025 - 6 StR 90/25
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Senat mit Beschluss vom 28. Mai 2024 (6 StR 144/24) das vorbenannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden war, und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. - BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 17.04.2025 - 6 StR 90/25
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2024 - 6 StR 1/24; vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; vom 24. September 2024 - 5 StR 387/24, jeweils mwN).
- BGH, 24.06.2026 - 6 StR 136/26
Aufhebung des Strafausspruchs wegen unrechtmäßiger Aufrechterhaltung einer …
Rn. 3 2. Seine Revision führt jedoch zur Aufhebung des Maßregelausspruchs, weil die den Angeklagten beschwerende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2025 - 6 StR 90/25, Rn. 2;… vom 16. Januar 2025 - 4 StR 97/24, Rn. 3) und vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtlicher Überprüfung nicht standhält. - BGH, 07.08.2025 - 6 StR 196/25
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, Anlasstat: …
Rn. 7 3. Dagegen führt die Revision der Staatsanwaltschaft zur Aufhebung des Maßregelausspruchs, weil die den Angeklagten beschwerende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2025 - 6 StR 90/25;… vom 16. Januar 2025 - 4 StR 97/24, Rn. 3;… vom 21. August 2024 - 3 StR 119/24, Rn. 18) Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht standhält. - BGH, 28.08.2025 - 6 StR 239/25
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht, …
Rn. 3 2. Die Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung des Maßregelausspruchs, weil die den Angeklagten beschwerende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2025 - 6 StR 90/25;… vom 16. Januar 2025 - 4 StR 97/24, Rn. 3;… vom 21. August 2024 - 3 StR 119/24, Rn. 18) Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht standhält. - BGH, 04.02.2026 - 6 StR 558/25 Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2025 - 6 StR 90/25; vom 24. September 2024 - 5 StR 387/24; vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; jeweils mwN).
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