Rechtsprechung
| LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Pfändungsschutz, Mieteinnahmen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zvi-online.de
ZPO § 850i; InsO § 36
Mieteinnahmen des Schuldners als sonstige Einkünfte i.S.d. § 850i Abs. 2 ZPO - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollsteckung - Mieteinnahmen sind kein Arbeitseinkommen: Pfändungsschutz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mieteinnahmen sind sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, im Sinne des § 850i Abs. 1 ZPO
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mieteinnahmen natürlicher Personen unterliegen nur bedingt dem Insolvenzbeschlag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mieteinnahmen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 850i Abs. 1 Alt. 2 ZPO
Verfahrensgang
- AG Bonn, 28.12.2011 - 98 IK 365/11
- AG Bonn, 19.06.2012 - 98 IK 365/11
- LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03
Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht
Auszug aus LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12
Das Insolvenzgericht entscheidet im Rahmen der Beschlussfassung nach § 36 InsO kraft besonderer Zuweisung als Vollstreckungsgericht, mit der Folge, dass die Vorschrift des § 793 ZPO als speziellere Regelung der Vorschrift des § 6 InsO vorgeht (vgl. BGH ZinsO 2004, 391;… FK-InsO/Schumacher, 4. Aufl., § 36 Rn. 41). - LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 193/12
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Auszug aus LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12
Während zum Teil die Ansicht vertreten wird, diese Einnahmen unterfielen nicht der Regelung des § 850i ZPO, weil nach der Systematik des Gesetzes weiterhin nur Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erfasst seien und der Gesetzgeber offensichtlich nur derartige Einnahmen im Auge gehabt habe (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.06.2012 - L 5 AS 193/12, zitiert nach juris.de;… Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 850i, Rn. 1), ist nach der Gegenansicht der Schutzumfang des § 850i ZPO angesichts der Intention des Gesetzgebers, einen umfassenden Pfändungsschutz für Einkommen zu schaffen und die öffentlichen Haushalte zu schonen, weit auszulegen (…Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 851i, Rn. 3; Riedel, in: Beck´…scher Online-Kommentar ZPO, Stand 2012, § 850i Rn. 5) und sollen daher auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von der Regelung umfasst sein.
- BGH, 26.06.2014 - IX ZB 88/13
Insolvenzmasse: Pfändungsschutz für eigenständig erwirtschaftete Einkünfte des …
Auch Einkünfte aus sogenannter kapitalistischer Tätigkeit rechneten hierzu, etwa aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, auch Werklohnansprüche und Verkaufserlöse (LG Bonn, ZInsO 2012, 2056, 2057;… Musielak/Becker, ZPO, 11. Aufl., § 850i Rn. 3;… Saenger/Kemper, Hk-ZPO, 5. Aufl., § 850i Rn. 6 f;… BeckOK-ZPO/Riedel, 2014, § 850i Rn. 5 f, 11), solange die Einkünfte selbst erzielt, also eigenständig erwirtschaftet sind (…Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 850i Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 6. Aufl., § 850i Rn. 19 f; Ahrens, ZInsO 2010, 2357, 2359 f; Meller-Hannich, WM 2011, 529, 530, 531). - LG Bonn, 04.01.2013 - 6 T 239/12
Statthaftigkeit einer Beschwerde eines Insolvenzschuldners i.R.d. Gewährung von …
Dass dies gerade nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht, zeigt z.B. die Neuregelung des § 850i ZPO (vgl. Kammerbeschluss vom 30.08.2012, 6 T 140/12, ZinsO 2012, 2056). - LG Gera, 12.11.2013 - 5 T 248/13
Zwangsvollstreckung: Pfändungsschutz für Einnahmen aus Nießbrauch
Rn. 12 Die Kammer schließt sich der Auffassung des Landgerichts Bonn (Beschluss vom 30.08.2012, Az. 6 T 140/12, betreffend Mieteinnahmen, zitiert nach juris) an, wonach § 850 i ZPO weit auszulegen ist und somit auf sämtliche Einkünfte, die nicht Arbeitseinkommen sind, Anwendung findet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".