Rechtsprechung
| LAG Köln, 16.01.1997 - 6 Ta 168/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Prozessvergleich; Beschwerde des Betriebsrats gegen einen Vollstreckungsbeschluss; Vollstreckungsverfahren über die Verhängung von Ordnungsgeldern wegen der Zuwiderhandlung einer Arbeitgeberin gegen eine vergleichsweise übernommene Verpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG § 99; ZPO § 890
Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Bestimmtheit des Rechtstitels
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 08.05.1996 - 3 BV 24/92
- LAG Köln, 16.01.1997 - 6 Ta 168/96
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77
Hausverbot II
Auszug aus LAG Köln, 16.01.1997 - 6 Ta 168/96
Eine gewisse Verallgemeinerung kann hingenommen werden, wenn dabei das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 1980, 700, 701) [BGH 13.07.1979 - I ZR 138/77].
- LAG Köln, 09.04.2008 - 8 Ta 207/07
Bestimmtheitserfordernis; Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld
Die Prüfung, welche Maßnahme der Schuldner zu unterlassen hat bzw. zu welcher Maßnahme er verpflichtet sein soll, darf nicht in der Vollstreckungsverfahren verlagert erden (BAG, Beschluss vom 0.306.2003 - 1 AR 19/02; LAG Köln, Beschluss vom 16.01.1999 - 6 Ta 168/96).Streitfragen tatsächlicher Art können nur im Erkenntnisverfahren geklärt werden und sind daher nicht im Vollstreckungsverfahren aufzuklären (LAG Köln, Beschluss vom 16.01.1999 - 6 Ta 168/96).
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