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Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.01.1997 - 6 Ta 168/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6314
LAG Köln, 16.01.1997 - 6 Ta 168/96 (https://dejure.org/1997,6314)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.01.1997 - 6 Ta 168/96 (https://dejure.org/1997,6314)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 6 Ta 168/96 (https://dejure.org/1997,6314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Prozessvergleich; Beschwerde des Betriebsrats gegen einen Vollstreckungsbeschluss; Vollstreckungsverfahren über die Verhängung von Ordnungsgeldern wegen der Zuwiderhandlung einer Arbeitgeberin gegen eine vergleichsweise übernommene Verpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 99; ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Bestimmtheit des Rechtstitels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 19
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.1997 - 6 Ta 168/96
    Eine gewisse Verallgemeinerung kann hingenommen werden, wenn dabei das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 1980, 700, 701) [BGH 13.07.1979 - I ZR 138/77].
  • LAG Köln, 09.04.2008 - 8 Ta 207/07

    Bestimmtheitserfordernis; Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld

    Die Prüfung, welche Maßnahme der Schuldner zu unterlassen hat bzw. zu welcher Maßnahme er verpflichtet sein soll, darf nicht in der Vollstreckungsverfahren verlagert erden (BAG, Beschluss vom 0.306.2003 - 1 AR 19/02; LAG Köln, Beschluss vom 16.01.1999 - 6 Ta 168/96).

    Streitfragen tatsächlicher Art können nur im Erkenntnisverfahren geklärt werden und sind daher nicht im Vollstreckungsverfahren aufzuklären (LAG Köln, Beschluss vom 16.01.1999 - 6 Ta 168/96).

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