Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 Ta 233/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 33 Abs. 1 RVG; § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 87 Abs. 1 BetrVG
Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit bei Beschlussverfahren zur Sicherstellung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates - IWW
- LAG Düsseldorf
§ 33 Abs. 1 RVG; § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 87 Abs. 1 BetrVG
Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit bei Beschlussverfahren zur Sicherstellung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bei hartnäckigen Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte kommt eine Erhöhung der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren in Betracht; Erhöhung der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren bei hartnäckigen Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.03.2006 - 13 BV 165/05
- LAG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 Ta 233/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 84/05
Gegenstandswert im Beschlussverfahren Unterlassungsanspruch des Betriebsrats …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 Ta 233/06
Auch wenn man mit dem Beschluss des LAG Hamm vom 15.07.2005 - 10 TaBV 84/05 - und der Beschwerdekammer des LAG Düsseldorf vom 16.02.1989 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 13 - davon ausgeht, dass bei hartnäckigen Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht eine Erhöhung des Ausgangswertes angezeigt sein kann, teilte die Beschwerdekammer im Streitfall die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass von einer derartigen Hartnäckigkeit, die eine Verdoppelung des Hilfsstreitwertes rechtfertigen würde, im Streitfall nicht ausgegangen werden kann. - LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06
Streitwertfestsetzung bei einstweiligem Rechtsschutz des Betriebsrats auf …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 Ta 233/06
Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, die Kosten zu begrenzen (vgl. LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 316/05 - LAG Düsseldorf vom 06.04.2006 - 6 Ta 171/06 -).
- LAG München, 11.09.2024 - 3 Ta 108/24
Gegenstandswert, Unterlassungsanspruch, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Diese Gründe sprechen dafür, bei steigender Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer den Wert i. S. d. § 23 Abs. 3 S. 2 2. HS RVG losgelöst von der Staffel des § 9 BetrVG zu vervielfältigen (so auch für Beschlussverfahren in Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen LAG Köln, Beschluss vom 04.06.2007 - 9 Ta 104/07 - Überstundenanordnungen; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2006 - 6 Ta 233/06 - Sonderschichtenanordnungen; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.02.2016 - 1 Ta 19/16 - nicht genehmigtes "Holen aus dem Frei"; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2010 - 5 Ta 137/10 - Durchführung von Dienstplänen; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07 - Sonderschichten; ArbG Dresden, Beschluss vom 12.02.2008 - 6 BVGa 8/07 -).Gebührenrechtlich ist die der Verurteilung vorausgehende Androhung keine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 RVG und mit der Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 Abs. 2 Nr. 5 RVG (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2006 - 6 Ta 233/06 - Seibel in: Zöller, ZPO, 23. Aufl. § 890 Rn. 28).
- LAG Hamm, 25.06.2010 - 10 Ta 163/10
Gegenstandswert für Beschlussverfahren über Eilanträge auf Unterlassung und …
Rn. 19 Soweit der Betriebsrat mit dem Antrag zu 2. die Androhung eines Ordnungsgeldes begehrte, bleibt dieser Antrag bei der Wertfestsetzung unberücksichtigt (LAG Düsseldorf 04.05.2006 - 6 Ta 233/06 - LAG Baden-Württemberg 24.05.2007 - 9 Ta 2/07 - NZA-RR 2008, 93 L; LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2009 - 1 Ta 2/09 - NZA-RR 2009, 332 m.w.N.). - LAG Hamm, 02.08.2010 - 10 Ta 269/10
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Eilantrag zur Unterlassung von …
Rn. 18 Soweit der Betriebsrat mit seinen Anträgen im Übrigen die Androhung eines Ordnungsgeldes begehrt hat, bleiben diese Anträge bei der Wertfestsetzung unberücksichtigt (LAG Düsseldorf 04.05.2006 - 6 Ta 233/06 - LAG Baden-Württemberg 24.05.2007 - 9 Ta 2/07 - NZA-RR 2008, 93 L; LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2009 - 1 Ta 2/09 - NZA-RR 2009, 332 m.w.N.).
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