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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 27.02.1985 - 6 Ta 52/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3077
LAG Hessen, 27.02.1985 - 6 Ta 52/85 (https://dejure.org/1985,3077)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85 (https://dejure.org/1985,3077)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 6 Ta 52/85 (https://dejure.org/1985,3077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7; GKG § 19 Abs. 4; ZPO § 3
    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Streitwerts bei einheitlicher Klage gegen mehrere Folgekündigungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.08.1984 - 4 Ta 89/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - Vergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 27.02.1985 - 6 Ta 52/85
    Mit seiner am 20.2.1985, gemäß § 10 Abs. 3 BRAGO rechtzeitig eingegangenen Beschwerde will der Beklagten-Vertreter den Wert in Anlehnung an LAG Kiel von 23.8.1984 - 4 Ta 89/84 - AnwBl 1985, 99 für jede Kündigung auf 3 Monatsbezüge erhöht, also verdoppelt haben.
  • LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum gilt die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG jedenfalls auch dann, wenn der Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat und die mehreren Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ; LAG München, AMBl Nr. 18/1984 C 34 und LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 76; LAG Frankfurt/M., Beschluß vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84, vom 29.10.1985 - 1 Ta 233/85 - und vom 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86; Satzky, RdA 1986, 359, 361;… Grunsky, ArbGG , 6. Aufl., § 12 Rdn. 5).
  • LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 6/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    a) Zwar ist es ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1 ArbGG auch dann gilt, wenn ein Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens das Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat (vgl. BAG, NZA 1985, 269; BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ; LAG München, AMBl Nr. 18/1984, C 34 = JurBüro 1984, 432; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 12.05.1982 - 1 Ta 63/82 - vom 27.01.1983 - 1 a 199/82 - vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84 - vom 29.10.1985 - 1 Ta 233/85 - 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86 - zitiert bei Philippsen/Dörner, NZA 1987, 113, 115; LAG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85 - Rohlfing-Rewolle, ArbGG , § 12 Rdn. VI a; Satzky, RdA.
  • LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 10/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    a) Zwar ist es ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1 ArbGG auch dann gilt, wenn ein Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat (vgl. BAG, NZA 1985, 269; BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ;LAG München, AMBl Nr. 18/1984 C 34 = JurBüro 1984, 432; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 12.05.1982 - 1 Ta 63/82; 27.01.1983 - 1 Ta 199/82; 13.12.1934 - 1 Ta 246/84; 29.10.1985 - 1 Ta 233/85; 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86; zitiert bei Philippsen/Dörner, NZA 1987, 113, 115; LAG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85 - Rohlfing-Rewolle, ArbGG § 12 Rdn. VI a; Satzky, RdA 1986, 359, 361).
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