Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 929 Abs. 2 ZPO, § 312k BGB
Anwendung der Vorschriften über den Fernabsatzvertrag bei Umgehungsgeschäft; Vollziehungserfordernis bei Bestätigung einer Unterlassungsverfügung durch Urteil - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 929 II; BGB § 312k
Anforderungen an die Vollziehung der Bestätigung einer Unterlassungsverfügung durch Urteil mit abweichender Tenorierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung der Vorschriften über den Fernabsatzvertrag bei Umgehungsgeschäft; Vollziehungserfordernis bei Bestätigung einer Unterlassungsverfügung durch Urteil
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.04.2018 - 10 O 15/18
- OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18
Papierfundstellen
- GRUR 2019, 664
- GRUR-RR 2019, 287
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2017, 922 [BGH 02.03.2017 - I ZR 41/16] - Komplettküchen, Rnr. 32 ff.) ist regelmäßig davon auszugehen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. - OLG Frankfurt, 10.10.2013 - 6 U 181/13
Erneute Vollziehung einer Unterlassungsverfügung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 10.10.2013 - 6 U 181/13;… juris-Rn. 3 m.w.N.) ist nach Bestätigung einer Beschlussverfügung mit abweichender Tenorierung eine erneute Vollziehung des Urteils lediglich dann erforderlich, wenn die zuvor ergangene einstweilige Verfügung inhaltlich erweitert oder verändert wird; bei einer Beschränkung, Konkretisierung oder bloßen Klarstellung ist eine erneute Vollziehung dagegen entbehrlich.
- OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21
Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher …
Hierfür reichen nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots auf einer Internetseite und die auf elektronischem Wege übermittelte verbindliche Bestellung durch den Verbraucher aus ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.2018 - 6 U 103/18 , Rn 16 , juris). - LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
Rn. 63 Muss nämlich ein Verbraucher, der so wie der Mieter der streitgegenständlichen Wohnung vermeintlich schon durch ein mit einem Fernkommunikationsmittel abgegebenes Vertragsangebot wirksam verpflichtet ist, im Nachgang dazu wegen der vom Unternehmer bestimmten vertraglichen Gestaltung entweder die Annahmeerklärung des Unternehmers auf nicht elektronischen Wege entgegennehmen oder sogar sein eigenes Angebot durch eine ihm vom Unternehmer auf elektronischem Wege auferlegte Erfüllungshandlung wiederholen, ist er im Hinblick auf seine vorvertraglichen Informationsbedürfnisse in gleicher Weise schutzbedürftig wie bei einem "echten" Fernabsatzvertrag (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15. November 2018 - 6 U 103/18, GRUR-RR 2019, 287, beckonline Tz. 14;… Urt. v. 28. Januar 2021 - 6 U 181/19, GRUR-RS 2021, 1946, beckonline Tz. 34;… Busch, a.a.O.; Fröhlisch/Löwer, VuR 2022, 50, 51;… Maume, a.a.O., § 312k Rz. 10;… Schirmbacher, in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Aufl. 2020, § 9 Rz. 231). - OLG Celle, 10.09.2020 - 8 U 45/20
Verwirkung des sog. "ewigen" Widerspruchsrechts wegen unwirksamer Belehrung über …
Rn. 79 Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Hamm in seinem von der Klägerin in diesem Rechtsstreit vorgelegten und nicht veröffentlichen Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 - 6 U 103/18 - (Anlage K 35, Bl. 588 - 592 d. A.) entgegengetreten.
- LG Berlin II, 08.08.2024 - 67 S 92/24
Rechtsfolgen eines durch einen Inkassodienstleister verbraucherschutzrechtswidrig …
Muss nämlich ein Verbraucher, der so wie die Klägerin vermeintlich schon durch ein mit einem Fernkommunikationsmittel abgegebenes Vertragsangebot wirksam verpflichtet ist, im Nachgang dazu wegen der vom Unternehmer bestimmten vertraglichen Gestaltung entweder die Annahmeerklärung des Unternehmers auf nicht elektronischen Wege entgegen nehmen oder sogar sein eigenes Angebot durch eine ihm vom Unternehmer auf elektronischem Wege auferlegte Erfüllungshandlung wiederholen, ist er im Hinblick auf seine vorvertraglichen Informationsbedürfnisse in gleicher Weise schutzbedürftig wie bei einem "echten" Fernabsatzvertrag (…vgl. Kammer, Vorlagebeschl. v. 2. Juni 2022, a.a.O., Tz. 51 m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15. November 2018 - 6 U 103/18, GRUR-RR 2019, 287, beckonline Tz. 14;… Urt. v. 28. Januar 2021 - 6 U 181/19, GRUR-RS 2021, 1946, beckonline Tz. 34). - OLG Düsseldorf, 12.11.2021 - 4 U 203/20
Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen eine Kapitallebensversicherung …
Rn. 48 Das Oberlandesgericht Hamm stellt in seinem Beschluss vom 23.12.2019 (I-6 U 103/18, Anlage K31, Bl. 1408 ff. GA) entscheidend darauf ab, dass der Einsatz der Kapitallebensversicherung Teil des Anlagekonzepts gewesen sei. - OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Voraussetzungen eines auf …
Rn. 15 Die davon zu trennende Frage, ob die Kläger auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes der angelegten Prämien zu tragen haben - wie dies hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen sogar bei erheblichen oder vollständigen Verlusten der Fall ist (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, VersR 2018, 535) -, spielt vorliegend keine Rolle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 79 in Abgrenzung zum Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 13.01.2020 - 6 U 103/18, n.v.). - OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 125/20
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch Herausgabe nur …
Rn. 15 Die davon zu trennende Frage, ob die Kläger auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes der angelegten Prämien zu tragen haben - wie dies hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen sogar bei erheblichen oder vollständigen Verlusten der Fall ist (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, VersR 2018, 535) -, spielt vorliegend keine Rolle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 79 in Abgrenzung zum Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 13.01.2020 - 6 U 103/18, n.v.).
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