Rechtsprechung
| KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rentenzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit während der vertraglichen Versicherungsdauer; Beweislast des Versicherungsnehmers bezüglich seiner Fähigkeit zum Tätigsein in seinem konkret ausgeübten Beruf bei Beginn der Gefahrtragung; Bei Beginn der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BB-BUZ § 2
Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Haftung des Versicherers wegen Falschberatung durch den Versicherungsvertreter
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.02.2001 - 7 O 208/00
- KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Papierfundstellen
- VersR 2004, 723
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94
Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des …
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Versicherungsnehmers zu prüfen (BGH VersR 1995, 901, 902 ). - BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93
Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Anzugeben sind dabei alle Beschwerden, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (BGH VersR 1994, 711, 713 ; VersR 1994, 1457, 1458 ). - BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88
Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Da es sich bei der Regelung in § 2 Abs. 3 AVB um eine unwiderlegbare Vermutung handelt (vgl. z.B. BGH VersR 1989, 903, 904 ), muss sich auch der Versicherer zu seinen Gunsten darauf berufen können (noch offen gelassen in BGH VersR 1984, 630, 632 ).
- BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01
Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2002, 1497 ff [BGH 30.01.2002 - IV ZR 23/01] (= NVersZ 2002, 60 ff.) bezieht, kann sie daraus nichts für sich herleiten. - BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01
Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2002, 1497 ff [BGH 30.01.2002 - IV ZR 23/01] (= NVersZ 2002, 60 ff.) bezieht, kann sie daraus nichts für sich herleiten. - BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88
Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung …
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Dies gilt aber nur dann, wenn der Versicherte substantiiert darlegt, er habe den Vertreter ordnungsgemäß unterrichtet (BGH VersR 1990, 77, 78 ; VersR 1989, 833, 834 ). - BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93
Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur …
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Anzugeben sind dabei alle Beschwerden, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (BGH VersR 1994, 711, 713 ; VersR 1994, 1457, 1458 ). - BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91
Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Dabei ist entscheidend, ob der Versicherungsnehmer - was im Streitfall von ihm zu beweisen ist - bei Beginn der Gefahrtragung in der Lage war, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein (BGH VersR 1993, 469, 470 ; OLG Koblenz VersR 2000, 749, 750 ). - BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93
Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von …
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr eine laienhafte Darlegung der Beschwerden (BGH r + s 1994, 444, 445). - BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88
Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen …
Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Dies gilt aber nur dann, wenn der Versicherte substantiiert darlegt, er habe den Vertreter ordnungsgemäß unterrichtet (BGH VersR 1990, 77, 78 ; VersR 1989, 833, 834 ). - OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98
Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und …
- OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92
Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung; …
- OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- OLG München, 30.11.1998 - 30 U 129/98
Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung
- OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten …
- KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94
Zusatzversicherungen; Einheit; Rücktritt; Hausarzt; Behandlung; Anfechtung; …
- OLG Hamm, 17.05.1995 - 20 U 44/95
- OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des …
Rn. 17 Auf die Frage, ob sich ein Anspruch des Klägers auf Grundlage der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung (vgl. BGH VersR 2001, 1502; KG VersR 2004, 723) ergeben könnte, kommt es damit nicht mehr an. - KG, 26.05.2020 - 6 U 75/19
Eintritt des Versicherungsfalls bei der Berufungsunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich tritt damit Berufsunfähigkeit in der Zeit vor Beginn des Versicherungsschutzes (Nr. 1.1 AVB) ein und der Versicherungsfall fällt nicht in den versicherten Zeitraum (Nr. 2.1.1 AVB), so dass eine Leistungspflicht ausscheidet (vgl. Senat, Urteil vom 28.5. 2002 - 6 U 144/01, VersR 2004, 723 f;… Ernst/Rogler, Nomos Kommentar Berufsunfähigkeitsversicherung 2017, § 2 Rdnr. 362). - OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07
Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen …
Beweisbelastet ist insoweit der Versicherungsnehmer (KG VersR 2004, 723; OLG Koblenz, VersR 2000, 749, BGH VersR 1993, 469).
- OLG Nürnberg, 21.12.2020 - 8 U 689/18
Private Berufsunfähigkeitsversicherung, Eintritt der Berufsunfähigkeit, …
Rn. 32 aa) Der Kläger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Berufsunfähigkeit während der Vertragsdauer eingetreten ist (…Kai-Jochen Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Auflage 2020, Kap. 6 Medizinische Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, Rn. 207, Seite 285; OLG Hamm…, Urteil vom 18.06.2008 - 20 U 187/07, juris Rn. 68; KG Berlin, Urteil vom 28.05.2002 - 6 U 144/01, juris Rn. 22; OLG Koblenz…, Urteil vom 18.06.1999 - 10 U 125/98, juris Rn. 3). - LG Dortmund, 26.08.2015 - 2 O 362/13
Beamtenklausel
Eine zu einem früheren Zeitpunkt eintretende Berufsunfähigkeit nach allgemeinen Grundsätzen wird durch die Beamtenklausel nicht ausgeschlossen (KG VersR 2004, 723). - OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09 Die Beweislast für das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit trifft den Versicherungsnehmer, wozu auch der Nachweis zählt, dass Berufsunfähigkeit nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorlag (OLG Koblenz VersR 2000, 749; KG VersR 2004, 723; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Ziffer 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de
MarkenG § 14
UWG -Recht: Mittelbare Verwechslungsgefahr für den Namen "Classik Hotel" - Wolters Kluwer
Bezeichnung von Hotels mit Zusätzen als "Classic"-Hotel; Mittelbare Verwechslungsgefahr; Kennzeichnungskraft; Branchenidentität; Zusammengesetzte Zeichen ; Serienzeichen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.06.2001 - 81 O 232/00
- OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren bzw. Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875 f -"Davidoff"-; WRP 1998, 755,757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-). - BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97
Davidoff; Schutz bekannter Marken
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren bzw. Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875 f -"Davidoff"-; WRP 1998, 755,757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96
Tour de culture
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Eine Reduzierung allein auf "Classic" käme nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH WRP 1999, 189,191 - "Tour de culture"-;GRUR 1996, 200 f -"Innovadiclophlont") nur in Betracht, wenn dieser Bezeichnungsbestandteil jeweils allein die angegriffenen Bezeichnungen prägen würde.
- BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Eine Reduzierung allein auf "Classic" käme nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH WRP 1999, 189,191 - "Tour de culture"-;GRUR 1996, 200 f -"Innovadiclophlont") nur in Betracht, wenn dieser Bezeichnungsbestandteil jeweils allein die angegriffenen Bezeichnungen prägen würde. - BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95
"Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren bzw. Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875 f -"Davidoff"-; WRP 1998, 755,757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-). - BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86
"Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Diese ist dann gegeben, wenn die sich gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und wenn der Verkehr deshalb wegen dieses wesensgleichen Stamms beide Zeichen demselben Inhaber zuordnet (vgl. BGH a.a.O. - "Innovadiclophlont", GRUR 89, 350,352 - "Abbo/ Abo"; GRUR 75, 312 f - "BiBA"). - BGH, 17.01.1975 - I ZR 62/74
Schutz einer aus einem Konsonanten und einem Vokal bestehenden Silbe - …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2001 - 6 U 144/01
Diese ist dann gegeben, wenn die sich gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und wenn der Verkehr deshalb wegen dieses wesensgleichen Stamms beide Zeichen demselben Inhaber zuordnet (…vgl. BGH a.a.O. - "Innovadiclophlont", GRUR 89, 350,352 - "Abbo/ Abo"; GRUR 75, 312 f - "BiBA").
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