Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG, § 12 Abs 2 UWG
Verfügungsgrund für weiteren Eilantrag; Irreführung durch Preisvergleichswerbung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5; UWG § 12 Abs. 2
Verfügungsgrund für weiteren Eilantrag; Irreführung durch Preisvergleichswerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfügungsgrund für weiteren Eilantrag; Irreführung durch Preisvergleichswerbung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.06.2012 - 6 O 68/12
- OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12
Das beantragte Verbot konnte daher erlassen werden, wenn sich die Anzeige unter einem Gesichtspunkt als wettbewerbswidrig erwies (vgl. BGH, NJW 2011, 2787 - Leistungspakete im Preisvergleich, Tz. 17 f.). - OLG Nürnberg, 15.07.1997 - 3 U 290/97
Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Lizenzanalogie Verletzung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12
Der in Antrag zu 3) verwendete Begriff "pauschale Günstigkeitsangabe" ist jedenfalls im Kontext mit der Antragsbegründung hinreichend klar (s. auch OLG Hamburg, OLGR 1997, 263, das den Begriff "Günstigkeitsberühmung" verwendet). - OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 6 U 75/07
Wettbewerbsverstoß: Preisrechtswidrige und irreführende Werbung für Flugreisen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12
Wird dagegen der objektive Aussagegehalt des Blickfangs durch den Zusatz aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers nicht ergänzt oder erläutert, sondern in unvorhersehbarer Weise und ohne vernünftigen Anlass korrigiert, vermag ein solcher Zusatz an der durch die unzutreffende Blickfangaussage hervorgerufenen Irreführung nichts zu ändern (vgl. Senat, Urteil vom 14.02.2008 - 6 U 75/07; Urteil vom 08.05.2009 - 6 U 260/08;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.95, 2.98). - OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05
Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Widerlegung des Verfügungsgrunds …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12
So ist der Verfügungsgrund in einer wettbewerbsrechtlichen Eilsache dann widerlegt, wenn der Antragsteller einzelne Aussagen innerhalb einer Gesamtdarstellung isoliert angreift, nachdem er unmittelbar zuvor diese Gesamtdarstellung zum Gegenstand eines Eilantrags gemacht und diesen mit der Unzulässigkeit der darin enthaltenen Aussagen begründet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 08.08.2005, Az.: 6 W 107/05, juris-Rn. 5 ff.). - OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 6 U 110/09
Preisvergleich zwischen Energietarifen; Neukundenbonus
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12
Rn. 37 Zwar rechnet der verständige Durchschnittsverbraucher bei Preisvergleichen, wenn unterschiedliche Tarife vorhanden sind, grundsätzlich damit, dass das werbende Unternehmen dem vorgenommenen Vergleich nicht unbedingt das günstigste Angebot des Mitbewerbers zugrunde gelegt haben wird, weil die Frage, welcher Tarif im Einzelfall der günstigste ist, von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren wie etwa der Vertragslaufzeit oder der Abnahmemenge - bei Telefonanbietern etwa auch des mitsubventionierten Handys - abhängen kann (vgl. Senat, Urteil vom 10.12.2009, Az.: 6 U 110/09, juris-Rn. 12 zu Energietarifen).
- OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 199/13
Herabsetzende vergleichende Werbung durch Bildmotiv
Auf die Berufung der Beklagten änderte der Senat das Urteil des Landgerichts mit Urteil vom 06.12.2012 (6 U 144/12) teilweise ab, hob die einstweilige Verfügung zu Ziff. 2. wegen fehlender Dringlichkeit auf und wies den Verfügungsantrag insoweit zurück.Rn. 20 b) Der Klage steht nicht die Rechtskraft des Senatsurteils in der Sache 6 U 144/12 im Zusammenhang mit der Abschlusserklärung der Beklagten vom 15.01.2013 (Anlagen K7, K9) entgegen.
- KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Antragsteller mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine bestimmte Verletzungsform als unlauter beanstandet, ohne die in dieser enthaltenen Einzelaussagen gesondert zum Gegenstand des Verbots zu machen, um sodann im Nachgang zu dem Erstverfahren mit einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren hervorzutreten, das einzelne Aspekte der konkreten Verletzungsform zum Gegenstand hat (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 08. August 2005 - 6 W 107/05, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 06. Dezember 2012 - 6 U 144/12, Rn. 15, juris).
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