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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.02.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10207
OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10 (https://dejure.org/2012,10207)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.2012 - 6 U 146/10 (https://dejure.org/2012,10207)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 2012 - 6 U 146/10 (https://dejure.org/2012,10207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die Anwalts-Firmenzeile "& Associates" ist irreführend, wenn nur eine weitere Rechtsanwaltskollegin in der Anwaltspraxis tätig ist

  • opinioiuris.de

    & Associates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "& Associates"; Irreführung durch Firmierung eines Rechtsanwalts mit dem Zusatz "& Associates"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kanzleibezeichnung "… & Associates” erst ab einer Gesamtzahl von drei Rechtsanwälten/innen zulässig

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    "…&Associates" sollten nicht einsam sein

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die Pluralform wird erkannt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Kanzleibezeichnungen - Zusatz "& Associates" erst ab drei Anwälten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmenszusatz "&Associates" nur bei mehreren Partnern zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mehr Schein als Sein auf dem Anwaltsbriefkopf

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Unternehmenszusatz "& Associates" nur bei mehreren Partnern zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "& Associates"; Irreführung durch Firmierung eines Rechtsanwalts mit dem Zusatz "& Associates"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 817
  • MDR 2012, 1181
  • GRUR-RR 2012, 287
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08

    Irreführung durch die Kurzbezeichnung "Dr. L. & Associates" für eine …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10
    Sie ist ferner der Ansicht, dass das Landgericht eine Entscheidung des BGH (BGH v. 3.11.2008, AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451) nicht richtig gewertet habe.

    Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).

    Es bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob der Geschäftsverkehr den Begriff als Hinweis auf ein in Wahrheit nicht bestehendes Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Sozietätsverhältnis mit den so Bezeichneten versteht (ebenfalls offen gelassen in BGH v. 3.11.2008, AnwSt (R) 10/08, juris-Rn. 7) oder nachvollzieht, dass die Praxis mit dieser Bezeichnung häufig die in einem Anstellungsverhältnis tätigen jüngeren Anwältinnen und Anwälte bezeichnet.

    Diese Auffassung des Senates steht nicht im Widerspruch zu der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2008 (AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451).

  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10
    Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).
  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10
    Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10
    Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).
  • KG, 30.01.2023 - 10 U 46/19
    Die Größe einer Kanzlei ist für den verständigen Rechtsratsuchenden ein nicht unerhebliches Kriterium bei seiner geschäftlichen Entscheidung über die Wahl seines Beraters (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2012 - 6 U 146/10 -, Rn. 29, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.2011 - I-6 U 146/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8648
OLG Köln, 16.02.2011 - I-6 U 146/10 (https://dejure.org/2011,8648)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2011 - I-6 U 146/10 (https://dejure.org/2011,8648)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - I-6 U 146/10 (https://dejure.org/2011,8648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit Konsumententest; Anforderungen an die Seriosität einer Konsumentenumfrage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 112/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Konsumententest

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 146/10
    Im April 2010 warb die Antragsgegnerin (nach einer den Gegenstand des Verfügungsverfahrens 31 O 141/10 = 81 O 38/10 LG Köln = 6 U 112/10 OLG Köln bildenden anderen Werbung) für ihr nicht in den Test einbezogenes Produkt "Finish Quantum" mit dem oben wiedergegebenen elliptischen Logo, dessen Beschriftung lautet: "Von Verbrauchern zu Hause getestet: 91 % der Verbraucher bewerten: Reinigungsleistung SEHR GUT - Quelle: www.finish.de".

    Wie der Senat bereits in seinem zwischen denselben Parteien ergangenen Urteil vom 10.12.2010 - 6 U 112/10 - zum Ausdruck gebracht hat, erwartet das Publikum von einer solchen Werbung mit einem Konsumententest, dass dessen Ergebnis der Erwähnung wert ist, nämlich seriös gewonnen wurde und als repräsentativ gelten kann.

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 146/10
    Von einer Gewöhnung des Publikums an Produktwerbung mit ähnlich angelegten Verbraucherumfragen wie im Streitfall geht der Senat nicht aus; sollte die Berufung geltend machen wollen, dass die meisten Werbeadressaten Umfrageergebnisse der hier in Rede stehenden Art gar nicht ernst nehmen, käme es darauf auch nicht an, weil jedenfalls gewährleistet werden muss, dass das Irreführungsverbot seine ureigenste Aufgabe zu erfüllen imstande ist, grob unrichtige Werbebehauptungen zu verhindern (BGH, GRUR 2009, 888 = WRP 2009, 1080 [Rn. 21] - Thermoroll m.w.N.).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 84 O 96/10

    Zulässigkeit der Bewerbung des Produktes "Finish Quantum" mit der Aussage: "Auch …

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 146/10
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 14. Juli 2010 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 96/10 - wird zurückgewiesen mit der Klarstellung, dass die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 198/10 - vom 26. April 2010 zu Nr. 1 damit in folgender Fassung bestätigt worden ist:.
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