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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 21.08.2000 | SG Karlsruhe, 23.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4008
OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,4008)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,4008)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,4008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    UWG -Recht: Sparvorwahl - Bezeichnung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbung bezüglich sog. Call-by-Call-Verfahren; Bewerbung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01019 als Sparvorwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 27.03.1998 - 6 W 55/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99
    Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 27.03.1998 (6 W 55/98) ebenso gesehen.

    Soweit sie darauf verwiesen hat, das Oberlandesgericht Frankfurt habe in der von ihr zu den Akten gereichten Entscheidung vom 27.03.1998 (6 W 55/98) dem Begriff der "Sparvorwahl" ein anderes Verbraucherverständnis zugrundegelegt, hilft ihr das schon deshalb nicht, weil - das hat der Senat schon in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 14.10.1998 in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 ausgeführt - aus der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht ersichtlich ist, aus welchen Gründen es zu dem Schluss gelangt ist, dass sich der dort streitgegenständliche Preisvergleich aus der Sicht des Verbrauchers nur auf die Tarife der dortigen Antragstellerin und hiesigen Klägerin bezogen haben soll.

  • OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99
    Soweit sie darauf verwiesen hat, das Oberlandesgericht Frankfurt habe in der von ihr zu den Akten gereichten Entscheidung vom 27.03.1998 (6 W 55/98) dem Begriff der "Sparvorwahl" ein anderes Verbraucherverständnis zugrundegelegt, hilft ihr das schon deshalb nicht, weil - das hat der Senat schon in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 14.10.1998 in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 ausgeführt - aus der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht ersichtlich ist, aus welchen Gründen es zu dem Schluss gelangt ist, dass sich der dort streitgegenständliche Preisvergleich aus der Sicht des Verbrauchers nur auf die Tarife der dortigen Antragstellerin und hiesigen Klägerin bezogen haben soll.
  • LG Köln, 05.08.1999 - 31 O 305/99
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.08.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 305/99 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00

    Sparvorwahl

    Die Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Köln CR 2001, 26).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00

    Postwurfwerbung eines Telefondienstanbieters für eigenen Tarif - "AktivPlus"

    Anders als in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 OLG Köln und dem durch Urteil des Senats vom 24.03.2000 entschiedenen, zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit 6 U 149/99, in denen es um die jeweils in der konkreten Verletzungsform beanstandeten Bezeichnungen "Spartarif" bzw. "Sparvorwahl" ging, vermittelt die von der Beklagten abgemahnte Werbung der Klägerin nicht den unzutreffenden, gegebenenfalls zu einem Unterlassungsanspruch führenden Eindruck, bei der Benutzung des u.a. als "Spartarif" bezeichneten Tarifs "AktivPlus" könne der Umworbene Geld einsparen, das er sonst bei den Wettbewerbern des Werbenden für Ferngespräche bezahlen müsste.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10954
OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99

    Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Rn. 19 Soweit es den Feststellungsantrag betrifft, braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob und in welchem Umfang dieser bereits auch vom Ausgangspunkt des Landgerichts her zulässig und begründet war (vgl. zur erleichterten Zulässigkeit der Feststellungsklage neben einem Leistungsantrag Senat, NZV 2000, 374; r+s 97, 439 = OLGR Hamm 97, 320;… Zöller/Greger, § 256 Rz. 25; Enders, ZAP 96, 455 - Fach 13, 405).
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Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 23.10.2006 - S 6 U 149/99   

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https://dejure.org/2006,110771
SG Karlsruhe, 23.10.2006 - S 6 U 149/99 (https://dejure.org/2006,110771)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2006 - S 6 U 149/99 (https://dejure.org/2006,110771)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - S 6 U 149/99 (https://dejure.org/2006,110771)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 U 29/08
    Hiergegen hat die Klägerin am 09.01.1999 Klage beim Sozialgericht Stuttgart (SG) erhoben (Az.: S 6 U 149/99).

    Die hiergegen am 03.09.2001 beim Sozialgericht Stuttgart erhobene Klage (Aktenzeichen S 6 U 4594/01) hat das SG mit Beschluss vom 21.02.2002 zum Verfahren S 6 U 149/99 hinzuverbunden.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Gerichtsakten des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht Stuttgart (S 6 U 149/99), die Akte des Bundessozialgerichts (B 2 U 247/07 B) und die Senatsakten verwiesen.

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