Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 06.10.1986 - 6 U 160/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- computerwoche.de (Entscheidungsbesprechung)
Nutzungsrechte an Individualprogrammen: Rechtsprechung läßt Praxis außen vor
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.07.1986 - 7 O 59/86
- OLG Karlsruhe, 06.10.1986 - 6 U 160/86
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14
Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern
Rn. 13 aa) Teilweise wird in diesem Zusammenhang ohne nähere Begründung angenommen, das Aufspielen eines Programms auf eine für Firmenzwecke bestimmte Diskette oder auf einen Rechner stellten Verarbeitungsvorgänge im Sinne des § 950 BGB dar (OLG Karlsruhe, CR 1987, 19, 20; LAG Chemnitz, CR 2008, 553). - OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews
Die Rechtsprechung hat dagegen beispielsweise im Speichern eines Computerprogramms auf einer Diskette die Herstellung einer neuen Sache im Sinn des § 950 BGB gesehen (OLG Karlsruhe, CR 1987, 19, 20; vgl. auch LAG Chemnitz, MMR 2008, 416, 417). - LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschens eines Computerprogramms von einem …
Das Aufspielen eines Programms durch den Kläger auf diesen Rechner stellt einen Verarbeitungsvorgang i. S. der Regelung des § 950 BGB dar (vgl. OLG Karlsruhe vom 06.10.1986 - 6 U 160/86 - CR 1987, 19), was seitens der Beklagten aufgrund ihrer Arbeitgeberstellung dem Kläger gegenüber als "Herstellerin" i. S. des § 950 Abs. 1 Satz 1 BGB zum gesetzlichen Eigentumserwerb geführt hat. - VG Ansbach, 10.04.2012 - AN 8 P 12.00345
Ausschluss aus dem Personalrat; Untersagung der vorläufigen Amtsausübung; …
Nachdem das zur Speicherung zur Verfügung gestellte Material im Eigentum des Universitätsklinikums steht, stellt das Aufspielen eines Programms auf dessen Rechnern einen Verarbeitungsvorgang im Sinne der Regelung des § 950 BGB dar, was zum gesetzlichen Eigentumserwerb des …geführt hat (vgl. LAG Sachsen vom 17.1.2007 - 2 Sa - 808/05 mit Verweis auf OLG Karlsruhe vom 6.10.1986 - 6 U 160/86). - VG Ansbach, 10.08.2011 - AN 8 PE 11.01502
Vernichtung der Unterlagen und Löschung der Datensammlung durch den Vorsitzenden …
Nachdem das zur Speicherung zur Verfügung gestellte Material im Eigentum des Universitätsklinikums steht, stellt das Aufspielen eines Programms auf dessen Rechnern einen Verarbeitungsvorgang im Sinne der Regelung des § 950 BGB dar, was zum gesetzlichen Eigentumserwerb des Klinikums geführt hat (vgl. LAG Sachsen vom 17.1.2007, Az.: 2 Sa 808/05 mit Verweis auf OLG Karlsruhe vom 6.10.1986, Az.: 6 U 160/86).
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