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Rechtsprechung
   KG, 18.05.2018 - 6 U 162/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15877
KG, 18.05.2018 - 6 U 162/17 (https://dejure.org/2018,15877)
KG, Entscheidung vom 18.05.2018 - 6 U 162/17 (https://dejure.org/2018,15877)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 6 U 162/17 (https://dejure.org/2018,15877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 VVG, § 4 VGB
    Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenzusatzversicherung: Vorliegen eines "Rückstaus" bei Nichteintritt von Niederschlagswasser in das Ableitungssystem wegen Überlastung des Balkonentwässerungssystems

  • IWW

    VGB § 4

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung mit Elementarschaden - Zusatzversicherung - Rückstau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückstau im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherung - sind Schäden durch Starkregen in der Elementarschadenversicherung gedeckt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGB § 4
    Begriff des Rückstaus im Sinne von § 4 VGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des Rückstaus im Sinne von § 4 VGB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.04.2017 - 20 U 23/17

    Versicherungsfall "Rückstau" nur bei austretendem Wasser

    Auszug aus KG, 18.05.2018 - 6 U 162/17
    Eine solche Art des Schadenseintritts ist vom Wortlaut der Klausel nicht gedeckt, da es gerade auf einen bestimmungswidrigen Austritt und nicht auf einen bestimmungswidrigen Nichteintritt ankommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.4.2017 - 20 U 23/17, VersR 2017, 1200-1202, Rn. 16 ff. zitiert nach Juris, Rn. 19 m.w.N.; OLG Bamberg…, Urteil vom 30.4.2015 - 1 U 87/14, VersR 2016, 1247-1248, Rn. 44 bis 46; Hanseatisches OLG, Beschlüsse vom 17.3.2014 und 14.4.2014 - 9 U 201/13;… nur scheinbar anders das von der Klägerin zitierte Urteil des LG Dortmund vom 17.12.2015 - 2 O 263/14, RuS 2017, 78 f., das - abweichend vom vorliegenden Fall auf der Grundlage der dortigen klägerischen Angaben (Rn. 21) - festgestellt hatte, dass sich das Wasser von der Grundleitung bis in das Regenfallrohr angestaut hat und sodann über die Dachrinne ausgetreten ist, wobei es die Dachrinne als eine mit einem gebäudeeigenen Ableitungsrohr verbundene Einrichtung angesehen hat (Rn. 24), über die das Wasser sodann - mittelbar, was es als ausreichend angesehen hat - in das Gebäude eingedrungen ist (Rn. 28)).
  • OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14

    Versicherungsfall Überschwemmung und Rückstau in der Elementarschadenversicherung

    Auszug aus KG, 18.05.2018 - 6 U 162/17
    Eine solche Art des Schadenseintritts ist vom Wortlaut der Klausel nicht gedeckt, da es gerade auf einen bestimmungswidrigen Austritt und nicht auf einen bestimmungswidrigen Nichteintritt ankommt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 26.4.2017 - 20 U 23/17, VersR 2017, 1200-1202, Rn. 16 ff. zitiert nach Juris, Rn. 19 m.w.N.; OLG Bamberg, Urteil vom 30.4.2015 - 1 U 87/14, VersR 2016, 1247-1248, Rn. 44 bis 46; Hanseatisches OLG, Beschlüsse vom 17.3.2014 und 14.4.2014 - 9 U 201/13;… nur scheinbar anders das von der Klägerin zitierte Urteil des LG Dortmund vom 17.12.2015 - 2 O 263/14, RuS 2017, 78 f., das - abweichend vom vorliegenden Fall auf der Grundlage der dortigen klägerischen Angaben (Rn. 21) - festgestellt hatte, dass sich das Wasser von der Grundleitung bis in das Regenfallrohr angestaut hat und sodann über die Dachrinne ausgetreten ist, wobei es die Dachrinne als eine mit einem gebäudeeigenen Ableitungsrohr verbundene Einrichtung angesehen hat (Rn. 24), über die das Wasser sodann - mittelbar, was es als ausreichend angesehen hat - in das Gebäude eingedrungen ist (Rn. 28)).
  • LG Dortmund, 17.12.2015 - 2 O 263/14

    Umfang der Leistungspflicht eines Wohngebäudeversicherers für Wasserschäden an …

    Auszug aus KG, 18.05.2018 - 6 U 162/17
    Eine solche Art des Schadenseintritts ist vom Wortlaut der Klausel nicht gedeckt, da es gerade auf einen bestimmungswidrigen Austritt und nicht auf einen bestimmungswidrigen Nichteintritt ankommt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 26.4.2017 - 20 U 23/17, VersR 2017, 1200-1202, Rn. 16 ff. zitiert nach Juris, Rn. 19 m.w.N.; OLG Bamberg…, Urteil vom 30.4.2015 - 1 U 87/14, VersR 2016, 1247-1248, Rn. 44 bis 46; Hanseatisches OLG, Beschlüsse vom 17.3.2014 und 14.4.2014 - 9 U 201/13; nur scheinbar anders das von der Klägerin zitierte Urteil des LG Dortmund vom 17.12.2015 - 2 O 263/14, RuS 2017, 78 f., das - abweichend vom vorliegenden Fall auf der Grundlage der dortigen klägerischen Angaben (Rn. 21) - festgestellt hatte, dass sich das Wasser von der Grundleitung bis in das Regenfallrohr angestaut hat und sodann über die Dachrinne ausgetreten ist, wobei es die Dachrinne als eine mit einem gebäudeeigenen Ableitungsrohr verbundene Einrichtung angesehen hat (Rn. 24), über die das Wasser sodann - mittelbar, was es als ausreichend angesehen hat - in das Gebäude eingedrungen ist (Rn. 28)).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2025 - 4 U 18/24

    Wasseranstauung auf Terrasse ist keine Überschwemmung!

    Voraussetzung einer "Überflutung von Grund und Boden" im Sinne der vorzitierten Klausel ist, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche des versicherten Grundstücks durch starke Niederschläge von erheblichen Wassermengen bedeckt wird, welche nicht auf normalem Wege abfließen, so dass das Wasser nicht mehr "erdgebunden" ist (vgl. BGH…, Urteil vom 26.04.2006, Az. IV ZR 154/05, NJW-RR 2006, 1322, beck-online, Rn. 9;… Urteil vom 20.04.2005, Az. IV ZR 252/03, Rn. 19, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20.09.2011, Az. 12 U 92/11, juris, Rn. 15; OLG Köln…, Urteil vom 09.04.2013, Az. 9 U 198/12, juris, Rn. 11; OLG Bamberg…, Urteil vom 11.03.2013, Az. 1 U 161/12, juris, Rn. 12; OLG Frankfurt…, Urteil vom 01.11.2017, Az. 7 U 53/16, juris, Rn. 39; KG, Beschluss vom 18.05.2018, Az. 6 U 162/17, zitiert nach juris, Rn. 21;… Beschluss vom 03.09.2021 - 6 U 70/21 -, Rn. 10, zitiert nach juris;… Prölss/Martin/Armbrüster, 32. Aufl. 2024, VGB 2010 - Wert 1914 A4 Rn. 10, beck-online).

    Rn. 95 Außerhalb des eigentlichen Gebäudekörpers liegende, aber mit ihm fest verbundenen Gebäudeteile, wie zum Beispiel Kellerlichtschächte und Balkone, sind Teile des versicherten Gebäudes, so dass es für den Eintritt des Versicherungsfalls grundsätzlich nicht ausreicht, dass sich dort Regenwasser sammelt und sodann - über ein Fenster oder eine Außenwand - in das Gebäude eindringt (vgl. KG…, Beschluss vom 03.09.2021 - 6 U 70/21 -, Rn. 10, zitiert nach juris; Beschluss vom 18.05.2018, Az. 6 U 162/17, zitiert nach juris, Rn. 21;… Beschluss vom 04.08.2015, Az. 6 U 69/15, juris, Rn. 5, 6; OLG Köln…, Urteil vom 09.04.2013, Az. 9 U 198/12, juris, Rn. 11; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20.09.2011, Az. 12 U 92/11, juris, Rn. 15).

  • KG, 03.09.2021 - 6 U 70/21

    Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung: Deckungsschutz bei …

    Schutz bietet die Versicherung nur für bestimmte Risiken, die durch starke Niederschläge ausgelöst werden - hier Überschwemmung und Rückstau (vgl. auch KG, Beschl. v. 18. Mai 2018 - 6 U 162/17 - juris, Rn. 21).
  • OLG Hamm, 20.09.2019 - 20 U 99/19

    Versicherungsrechtlicher Begriff einer Überschwemmung

    Rn. 21 Ein Rückstau in diesem Sinn setzt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sowohl vom Wortlaut als auch vom Sinn und Zweck der Regelung voraus, dass es gerade auf einen bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus der und nicht auf einen bestimmungswidrigen Nichteintritt von Wasser in die Ableitung ankommt (…vgl. nur jeweils m. w. N. Senat Beschl. v. 26.4.2017 - 20 U 23/17, r+s 2017, 596 = juris Rn. 19 f.; KG Beschl. v. 18.5.2018 - 6 U 162/17, r+s 2018, 370 = juris Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2025 - 11 U 2/25

    Hinreichende Darlegung des Eintritts eines Versicherungsfalls wegen Bissschäden …

    Der Versicherungsnehmer kann nicht erwarten, dass jedes erdenkliche Risiko abgesichert ist (…OLG Hamm, Hinweisbeschl. v. 26.04.2017 - 20 U 23/17, BeckRS 2017, 119402 Rn. 20, beck-online; KG Berlin, Hinweisbeschl. v. 18.05.2018 - 6 U 162/17, r+s 2018, 370, beck-online).
  • LG Hagen, 06.03.2024 - 10 O 98/23

    Wohngebäudeversicherung - Starkregen - Erhöhung des Grundwasserspiegels

    Vielmehr kann der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer nur erwarten, dass bestimmte, in den Bedingungen definierte Risiken, die durch starke Niederschläge ausgelöst werden, wie insbesondere die Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks gedeckt sind (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschl. v. 18.5. 2018 - 6 U 162/17 = r+s 2018, 370 Rn. 4; OLG Hamm Hinweisbeschluss v. 26.4.2017 - 20 U 23/17, BeckRS 2017, 119402).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53122
OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17 (https://dejure.org/2019,53122)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2019 - 6 U 162/17 (https://dejure.org/2019,53122)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2019 - 6 U 162/17 (https://dejure.org/2019,53122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung; entgegengesetztes eigenes wirtschaftliches Interesse des Maklers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass es an dieser Voraussetzung fehlt, wenn der Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der der Makler gesellschaftsrechtlich oder auf sonstige Weise verflochten ist, so z.B., wenn der Makler an der Vertragsgegnerin des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts wesentlich beteiligt ist oder sie beherrscht (sog. echte Verflechtung - vgl. BGH NJW 1992, 2818, zitiert nach juris, Tz. 9; BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 13).

    Dies ist auch in Fällen, in denen der Makler zum Vertragsgegner seines Kunden in einer solchen Beziehung steht, dass er sich im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite des Vertragsgegners stellen wird, nicht gewährleistet, so dass ein Provisionsanspruch ebenfalls entfällt (sog. unechte Verflechtung, vgl. BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 14).

    Die Interessenbildung auf Seiten des als Makler Auftretenden muss vielmehr so institutionalisiert sein, d.h. durch Übernahme einer tendenziell dauerhaften Funktion verfestigt sein, dass sie ihn, unabhängig von seinem Verhalten im Einzelfall, als ungeeignet für die dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Tätigkeit des Maklers erscheinen lässt (vgl. BGH, NJW 1992, 2818, zitiert nach juris, Tz. 10; BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 14).

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 91/08

    Voraussetzungen einer sog. echten Verflechtung zwischen einem Makler und einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Dabei ist ein nahes, persönliches oder freundschaftliches Verhältnis zu dem Vertragsgegner für sich allein noch kein hinreichender Grund, von einer derartigen Interessenkollision auszugehen (vgl. BGH, NJW 1981, 2293, zitiert nach juris, Tz. 21 f.) (vgl. zusammenfassend BGH, NJW 2009, 1809, zitiert nach juris, Tz. 9, m.w.N.).

    Für die unechte Verflechtung ist eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen Makler und dem Vertragsgegner des Auftraggebers ausreichend, soweit diese gesellschaftsrechtliche Verflechtung tatsächlich besteht (vgl. BGH, NJW 2009, 1809, zitiert nach juris, Tz. 10; vgl. auch OLG Oldenburg ZMR 1996, 83, zitiert nach juris, Tz. 29, das eine 20 %ige Beteiligung des Verkäufers an der Maklerfirma für provisionsschädlich hält;… vgl. dazu Fehrenbacher in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 14. Aufl., § 652, Rn. 37).

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Maßgebend ist insoweit, ob der Vertreter selbständig darüber zu entscheiden hat, ob der in Rede stehende Hauptvertrag abgeschlossen werden soll (vgl. BGH NJW-RR 1998, 992, zitiert nach juris, Tz. 6).

    Deutlich wird aber, dass es nicht auf das wirtschaftliche Interesse, sondern darauf ankommt, dass nach dem gesetzlichen Leitbild der Makler und der Dritte die Fähigkeit zur selbständigen unabhängigen Willensbildung haben müssen (BGH NJW-RR 1998, 992, zitiert nach juris, Tz. 6; vgl. auch BGH NJW 1991, 168, zitiert nach juris, Tz. 11).

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass es an dieser Voraussetzung fehlt, wenn der Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der der Makler gesellschaftsrechtlich oder auf sonstige Weise verflochten ist, so z.B., wenn der Makler an der Vertragsgegnerin des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts wesentlich beteiligt ist oder sie beherrscht (sog. echte Verflechtung - vgl. BGH NJW 1992, 2818, zitiert nach juris, Tz. 9; BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 13).

    Die Interessenbildung auf Seiten des als Makler Auftretenden muss vielmehr so institutionalisiert sein, d.h. durch Übernahme einer tendenziell dauerhaften Funktion verfestigt sein, dass sie ihn, unabhängig von seinem Verhalten im Einzelfall, als ungeeignet für die dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Tätigkeit des Maklers erscheinen lässt (vgl. BGH, NJW 1992, 2818, zitiert nach juris, Tz. 10; BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 14).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Grundsätzlich dürfte ein Provisionsausschluss nicht allein darauf gestützt sein, dass zwischen Makler und (Haupt-)Vertragspartner eine Ehe besteht oder ein enges Verwandtschaftsverhältnis wie zwischen Vater und Sohn (vgl. zur Ehe BVerfG NJW 1988, 2663, zitiert nach juris, Tz. 5; vgl. zum Verwandtschaftsverhältnis Vater - Sohn OLG Hamm MDR 2000, 635, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Düsseldorf, MDR 2016, 149, zitiert nach juris, Tz. 36).

    Das schließt aber nicht aus, dass ein Provisionsausschluss nicht (allein) auf die Ehe bzw. auf die Verwandtschaft gestützt wird, wohl aber auf eine wirtschaftliche Verflechtung, die bei einer nicht gestörten Ehe aufgrund der wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen durchaus vermutet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1988, 2663, insoweit bei juris in Tz. 5 nicht vollständig abgedruckt; vgl. auch BGH NJW 1987, 1008, zitiert nach juris, Tz. 9, zur Ehe).

  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Rn. 2 Jede Maklertätigkeit setzt notwendigerweise das Zusammenwirken von drei Personen voraus, nämlich der Parteien des Hauptvertrages und des Maklers (vgl. grundlegend BGH, NJW 1985, 2473, zitiert nach juris, Tz. 32).

    Maßgebliche Voraussetzung für das Entstehen eines Provisionsanspruchs ist deshalb insoweit, dass der Makler und der Dritte die Fähigkeit zu einer selbständigen und unabhängigen Willensbildung besitzen (vgl. BGH, NJW 1985, 2473, zitiert nach juris, Tz. 32).

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Das schließt aber nicht aus, dass ein Provisionsausschluss nicht (allein) auf die Ehe bzw. auf die Verwandtschaft gestützt wird, wohl aber auf eine wirtschaftliche Verflechtung, die bei einer nicht gestörten Ehe aufgrund der wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen durchaus vermutet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1988, 2663, insoweit bei juris in Tz. 5 nicht vollständig abgedruckt; vgl. auch BGH NJW 1987, 1008, zitiert nach juris, Tz. 9, zur Ehe).

    Für die Frage eines institutionalisierten Interessenkonflikts ist maßgebend, ob sich der Makler im Streitfall regelmäßig auf Seite des Vertragsgegners und damit gegen den Auftraggeber stellen wird (vgl. BGH NJW 1987, 1008, zitiert nach juris, Tz. 9).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Deutlich wird aber, dass es nicht auf das wirtschaftliche Interesse, sondern darauf ankommt, dass nach dem gesetzlichen Leitbild der Makler und der Dritte die Fähigkeit zur selbständigen unabhängigen Willensbildung haben müssen (BGH NJW-RR 1998, 992, zitiert nach juris, Tz. 6; vgl. auch BGH NJW 1991, 168, zitiert nach juris, Tz. 11).
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Rn. 7 Für den Fall der echten Verflechtung ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Testamentsvollstrecker nicht selbst Makler sein kann (vgl. BGH, NJW 2000, 3781, zitiert nach juris, Tz. 7).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 213/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: "Unechte Verflechtung" zwischen dem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
    Dieser allgemeine Interessenkonflikt (wenn er institutionalisiert ist) reicht aus, ohne dass es auf das Verhalten im Einzelfall ankäme (vgl. BGH, NJW 2012, 1504, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99

    Wegfall der Vorleistungspflicht; Maklerprovision bei Verwandtschaft des Maklers …

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision - …

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 140/14

    Rechte des Darlehensnehmers hinsichtlich Beiträgen zu einer als …

  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 53/73

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vermittlung eines Vertrages mit …

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Rechtsprechung
   OLG Köln - 6 U 162/17   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,15766
OLG Köln - 6 U 162/17 (https://dejure.org/9999,15766)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mc Hardy zieht Antrag zurück - ein Sieg für Open Source?

  • heise.de (Pressebericht, 07.03.2018)

    Linux-Kläger McHardy zieht Antrag gegen Elektronik-Hersteller zurück

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mc Hardy zieht Antrag zurück - ein Sieg für Open Source?

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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 02.12.2021 - 5 U 225/17
    Sie behauptet, der Kläger entziehe sich der Vollstreckung von Rückforderungen und Kosten aus zahlreichen Parallelverfahren, in denen er seine Klage zurückgenommen habe (etwa OLG Köln, Az. 6 U 162/17).
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