Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Grundpreisangabe; Ausnahmebestimmung; Frischkäsezubereitung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundpreisangabe; Ausnahmebestimmung; Frischkäsezubereitung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GRUNDPREISANGABE; AUSNAHMEBESTIMMUNG; FRISCHKÄSEZUBEREITUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FertigungspackungsVO § 12 Abs. 1; UWG § 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Abgabe von Frischkäsezubereitungen in 400 g-Bechern an Letztverbraucher ohne Grundpreisangabe (= Preis in kg); Definition des Begriffs "Frischkäse" nach der Käseverordnung (Käse VO); Verstoß gegen § 12 der Fertigpackungsverordnung (FertigpackungsVO) als ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.08.1992 - 31 O 313/92
- OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Papierfundstellen
- GRUR 1994, 129
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.05.1992 - I ZR 9/91
Kilopreise III - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Auch die Bestimmungen der PreisangabenVO, die der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis" - BGH GRUR 1989, 836, 837 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1991, 847, 848 - "Kilopreise II" - BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" -) als wertneutrale Ordnungsvorschriften angesehen hat, dienen dem Verbraucherschutz.Das gesetzwidrige Verhalten erscheint auch aus wettbewerblicher Sicht anstößig, da sich die Antragsgegnerin durch den Verstoß einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hat (vgl. BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" - BGH GRUR 1989, 669, 671 - "Zahl nach Wahl" - m.w.N.).
Rn. 31 Vor diesen gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft sich die Antragsgegnerin dadurch, daß sie einen 400 g-Becher "O." ohne Angabe des Grundpreises an Letztverbraucher abgibt, einen Vorsprung, indem sie den angesprochenen Verbrauchern einen Vergleich ihres Angebotes mit dem üblichen Angebot zumindest erschwert (BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreis III" -).
- BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87
Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Auch die Bestimmungen der PreisangabenVO, die der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis" - BGH GRUR 1989, 836, 837 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1991, 847, 848 - "Kilopreise II" - BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" -) als wertneutrale Ordnungsvorschriften angesehen hat, dienen dem Verbraucherschutz.Ebenso wie bei § 12 FertigpackungsVO soll nach dem Regelungsgehalt der Preisangaben-VO dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft und verhindert werden, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß (BGH GRUR 1989, 836, 837 - "Stundungsangebote" - m.w.N.).
- BGH, 23.05.1991 - I ZR 265/89
Kilopreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Auch die Bestimmungen der PreisangabenVO, die der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis" - BGH GRUR 1989, 836, 837 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1991, 847, 848 - "Kilopreise II" - BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" -) als wertneutrale Ordnungsvorschriften angesehen hat, dienen dem Verbraucherschutz.
- BGH, 21.05.1992 - I ZR 141/90
Kilopreise IV - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Rn. 25 Entgegen der Auffassung des Antragsstellers rechtfertigt der Verstoß gegen § 12 FertigpackungsVO für sich allein jedoch den geltend gemachten Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG noch nicht, da es sich bei dieser Bestimmung um eine wertneutrale Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung nur dann wettbewerbswidrig ist, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzwidrige Verhalten auch aus wettbewerblicher Sicht anstößig erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1992, 856, 857 - "Kilopreise IV" - m.w.N.). - BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Auch die Bestimmungen der PreisangabenVO, die der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis" - BGH GRUR 1989, 836, 837 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1991, 847, 848 - "Kilopreise II" - BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" -) als wertneutrale Ordnungsvorschriften angesehen hat, dienen dem Verbraucherschutz. - BGH, 17.05.1989 - I ZR 151/87
Versandhandel - Teilzahlungsmodell - Teilzahlung - Monatliche Ratenzahlung - …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Das gesetzwidrige Verhalten erscheint auch aus wettbewerblicher Sicht anstößig, da sich die Antragsgegnerin durch den Verstoß einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hat (vgl. BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" - BGH GRUR 1989, 669, 671 - "Zahl nach Wahl" - m.w.N.). - BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Auch die Bestimmungen der PreisangabenVO, die der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis" - BGH GRUR 1989, 836, 837 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1991, 847, 848 - "Kilopreise II" - BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" -) als wertneutrale Ordnungsvorschriften angesehen hat, dienen dem Verbraucherschutz.
- BGH, 22.06.1995 - I ZR 153/93
Frischkäsezubereitung - Wesentliche Beeinträchtigung
Das Landgericht hat die Auffassung vertreten, das von der Beklagten angebotene Produkt unterfalle als Frischkäsezubereitung nicht der Vorschrift der Ziffer 10.9 der Anlage 3 zu § 15 FertigPackV, so daß die Beklagte, weil auch die Voraussetzungen sonstiger Ausnahmevorschriften nicht gegeben seien, nach § 12 FertigPackV zur Angabe des Grundpreises auf den den Letztverbrauchern angebotenen Verpackungen verpflichtet sei (ebenso KG GRUR 1994, 128; OLG Köln, GRUR 1994, 129 [OLG Köln 26.02.1993 - 6 U 162/92];… LG Berlin, Urt. v. 24.11.1993 - 94 O 91/93;… KG, Urt. v. 7.4.1995 - 5 U 8375/93). - KG, 07.04.1995 - 5 U 8375/93
Wettbewerbsverstoß durch Verleitung des Einzelhandels zum Rechtsbruch; Verstoß …
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen, 23.03.1995 - L 6 U 162/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Entschädigung einer chronisch-atrophen Schleimhautentzündung der oberen Atemwege (Formaldehyd) wie eine Berufskrankheit gemäß § 551 Abs. 2 RVO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 550 Abs. 2 RVO; § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO; § 581 Abs. 3 RVO; Anl 1 Nr. 4301 BKVO; § 551 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 RVO
Berufskrankheit; Unfallversicherung; Schleimhautentzündung; Atemwege; Infektanfälligkeit; Personengruppe; Gefährdung - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufskrankheit; Unfallversicherung; Schleimhautentzündung; Atemwege; Infektanfälligkeit; Personengruppe; Gefährdung
Wird zitiert von ...
- LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der …
Zudem habe das LSG Niedersachsen (Urteil vom 23.03.1995 - L 6 U 162/92) im Falle eines Pathologiepflegers nach langjähriger Exposition gegenüber Formaldehyd entschieden, dass eine chronisch-atrophe Schleimhautentzündung der oberen Atemwege mit vermehrter Infektanfälligkeit und sensorischer Minderung von Geruch und Geschmack wie eine BK nach § 551 Abs. 2 RVO zu entschädigen sei.Dies entspricht Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 S. 2 SGB VII, der einer gruppenspezifischen Gefährdung der Arbeitnehmer Rechnung tragen soll und daher voraussetzt, dass alle Gruppenmitglieder einer vergleichbaren Gefährdung ausgesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80; LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.03.1995 - L 6 U 162/92).
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