Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Nutzung unlizenzierter Standard-Software durch Mitarbeiter der Gesellschaft an Computerarbeitsplätzen; Schadenshöhe bei Urheberrechtsverletzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- archive.org
, S. 21 (Leitsatz und Auszüge)
§ 97 Abs. 1 UrhG
Haftung des GmbHGeschäftsführers für Lizenzierung der Unternehmenssoftware - it-business.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer haften bei Überraschung auf der Festplatte // Compliance-Vorgaben für das Softwarelizenz-Management
- it-vergabe-blog.de (Kurzinformation)
Haftung für Raubkopien
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Persönliche Verantwortung - Wann haftet der IT-Leiter?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Nutzung unlizenzierter Standard-Software durch Mitarbeiter der Gesellschaft an Computerarbeitsplätzen; Schadenshöhe bei Urheberrechtsverletzungen
Besprechungen u.ä. (2)
- compliancemagazin.de (Entscheidungsbesprechung)
Software ohne Lizenz kann teuer werden
- schiedermair.com
(Entscheidungsbesprechung)
Lizenzmanagement im Softwarebereich - Weitreichende Verantwortung der Geschäftsleitung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 36/06
- OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Schließlich haben die Klägerinnen ihre Klage unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH (VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 ) wegen der vorgerichtlichen Kosten erweitert.Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049 ) verringert sich die Geschäftsgebühr durch das nachfolgende gerichtliche Verfahren nicht.
- BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71
Brünova
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Stellte man auf die bloße Installation des Programms ab, handelte es sich um eine andauernde Beeinträchtigung, bei der die Verjährung nicht beginnt, solange der Eingriff noch andauert (BGH, NJW 1973, 2285).Zudem liegt in dem für jede Anwendung des Programms erforderlichen Laden in den Arbeitsspeicher eine Vervielfältigungshandlung, die jeweils einen neuen Schadensersatzanspruch mit eigener Verjährungsfrist begründet (BGH, NJW 1973, 2285, NJW 1978, 1377, 1378 - Fahrradgepäckträger II; NJW 2007, 830, 833) Nachdem die Beklagten jedenfalls hinsichtlich der Programme aus dem Hause der Klägerin zu 1 nicht vorgetragen haben, dass auf den Computern noch andere, mit Lizenz versehene Programme gleicher Art installiert waren, zudem ein sinnvolles Arbeiten die ständige Nutzung dieser Programme voraussetzt, legt der Senat zugrunde, dass die Programme nicht nur installiert, sondern auch bis zu den polizeilichen Durchsuchungen immer wieder genutzt worden sind.
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97
OEM-Version
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Die von den Beklagten insofern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 7 ) rechtfertigt im vorliegenden Fall keine anderweitige Entscheidung.
- BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76
Fahrradgepäckträger II
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Zudem liegt in dem für jede Anwendung des Programms erforderlichen Laden in den Arbeitsspeicher eine Vervielfältigungshandlung, die jeweils einen neuen Schadensersatzanspruch mit eigener Verjährungsfrist begründet (BGH, NJW 1973, 2285, NJW 1978, 1377, 1378 - Fahrradgepäckträger II; NJW 2007, 830, 833) Nachdem die Beklagten jedenfalls hinsichtlich der Programme aus dem Hause der Klägerin zu 1 nicht vorgetragen haben, dass auf den Computern noch andere, mit Lizenz versehene Programme gleicher Art installiert waren, zudem ein sinnvolles Arbeiten die ständige Nutzung dieser Programme voraussetzt, legt der Senat zugrunde, dass die Programme nicht nur installiert, sondern auch bis zu den polizeilichen Durchsuchungen immer wieder genutzt worden sind. - BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01
Funkuhr
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung des BGH Sache auch des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person, Vorsorge gegen die Verletzung der Immaterialgüterrechte Dritter zu treffen (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I). - BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Verwiesen wird darauf, dass die Frage einer Verletzung von Immaterialgüterrechten vielfach schwierig zu beurteilen sei (vgl. etwa BGH, GRUR 1986, 248, 250;… Götting, GRUR 1994, 6, 12, Hass, in Festschrift für T. Schilling, 2007, S. 249, 258). - OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 126/04
Zum Schadensersatz und zur Schadensberechnung bei Verletzung urheberrechtlicher …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 6 U 180/06
Eine solche Schlussfolgerung lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.2.2005 (- 20 U 126/04, GRUR-RR 2005, 213 ) ableiten.
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