Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Markenrechtsverletzung: Benutzung des Zeichens "Lifestyle"
- Judicialis
MarkenG § 8 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 1, 2, 3
Zum Freihaltungsbedürfnis des Wortbestandteils "Lifestyle" einer Marke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterscheidungskraft eines Wortbestandteils einer Marke; Kennzeichnung eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Handel mit Schmuckwaren und Uhren; Prüfung der Zeichenähnlichkeit von Wortmarken
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 01.08.2003 - 7 O 73/03
- OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 352
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Eine solche prägende Wirkung kann einem Bestandteil zukommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte entweder die Annahme rechtfertigen, der Verkehr werde die anderen Bestandteile der Marke vernachlässigen (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud), oder wenn ein Bestandteil für das Gesamtzeichen so prägend ist, dass die anderen für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2000, 1031, 1032 - Carl Link) bzw. der Verkehr ihnen weniger Beachtung schenkt (BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - Ballermann). - BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Selbst wenn man nun mit dem Beklagten unterstellt, die Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "Lifestyle" sei deutlich unterdurchschnittlich, so muss bei wertender Betrachtung in der Zusammenschau dieser Faktoren und unter Berücksichtigung von deren Wechselwirkung (vgl. BGH GRUR 1997, 221 - Canon; GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze) unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr festgestellt werden, weil es nach Überzeugung des Sentas nahe liegt, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Wahrheit zuwider annehmen werden, im so gekennzeichneten Geschäft des Beklagten würden Uhren und Schmuck aus dem Unternehmen der Klägerin angeboten und veräußert. - BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit ist von der Grundregel auszugehen, dass hierfür der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen maßgebend ist (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV m.w.N.).
- BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97
Ballermann
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Eine solche prägende Wirkung kann einem Bestandteil zukommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte entweder die Annahme rechtfertigen, der Verkehr werde die anderen Bestandteile der Marke vernachlässigen (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud), oder wenn ein Bestandteil für das Gesamtzeichen so prägend ist, dass die anderen für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2000, 1031, 1032 - Carl Link) bzw. der Verkehr ihnen weniger Beachtung schenkt (BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - Ballermann). - BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00
"Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Für eine Schutzfähigkeit und gegen eine fehlende Unterscheidungskraft spricht insbesondere, wenn der Begriff mehrdeutig ist (BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2000, 722, 723 - LOGO). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Einer Wortmarke fehlt diese Eignung zur Unterscheidung und damit jegliche Unterscheidungskraft nur dann, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet wird oder es sich um ein bekanntes Wort handelt, das vom Verkehr stets nur zur Beschreibung und als Unterscheidungsmittel eingesetzt wird (BGH, GRUR 2001, 1042 - Reich und schön m.w.N.). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell - "Marken - Angleichung der Rechtsvorschriften - Artikel 3 Absatz 1 …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Entgegen der Auffassung der Berufung und der Entscheidungen des Bundespatentgerichts, auf die sich die Berufungsbegründung bezieht, schließt § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht alle üblichen Bezeichnungen vom markenrechtlichen Schutz aus, sondern entsprechend seinem Wortlaut nur die Bezeichnungen, die für die Beschreibung von Eigenschaften der angemeldeten Waren üblich geworden sind (vgl. BGH GRUR 1999, 1096 - Absolut m.w.N., EuGH GRUR Int. 2002, 145 - Bravo). - BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99
IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Dieser Grundsatz schließt die Erkenntnis ein, dass unter bestimmten Umständen einem einzelnen Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft zukommen kann und deshalb allein die Übereinstimmung des Bestandteils mit dem kollidierenden Zeichen die Verwechselungsgefahr begründen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 626, 628 - IMS m.w.N.). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Dem gemäß ist bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr einer angegriffenen Bezeichnung mit einem Wort-/Bildzeichen meist der Wortbestandteil des Klagezeichens maßgebend, weil er für den Verkehr als Kennwort die einfachste Benennungsmöglichkeit darstellt (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücksdrink I m.w.N.). - BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95
"BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Dabei muss sich die beschreibende Angabe auf die Ware selbst und nicht auf andere, etwa mit ihrem Vertrieb oder Verkauf zusammenhängende Modalitäten beziehen (BGH GRUR 2002, 64, 65 - Individuell; GRUR 1998, 465 - Bonus; GRUR 1998, 813, 814 - Change). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
- BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
- BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99
LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98
SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96
ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung
- BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98
Carl Link; Gesamteindruck einer Marke
- BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
"Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung; …
- BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95
"CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse
- BGH, 12.12.1996 - I ZB 15/94
Beurteilung der Ähnlichkeit der durch zwei Marken erfaßten Waren und …
- OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Umsatzrendite und des Ausmaßes des …
Wenn ein Begriff infolge seiner Unschärfe und Verschwommenheit vom Verkehr nicht ohne Weiteres konkreten Dienstleistungen oder Produkten zuordnen kann, weist er allenfalls geringe beschreibende Anklänge auf und ist nicht rein beschreibend (BGH, Urteil vom 13.9. 2007 - I ZR 33/05 - GRUR 2008, 254 Tz. 31 - "THE HOME STORE"; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.3. 2004 - 6 U 186/03 - GRUR-RR 2004, 352 .f - Lifestyle/LIFEstyle, wo das OLG letztlich offen ließ, ob "Lifestyle" als Zeichen für Uhren nur schwach unterscheidungskräftig sei). - BPatG, 19.06.2008 - 25 W (pat) 25/07 Soweit der Anmelder vor der Markenstelle auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. März 2004 (6 U 186/03 - Lifestyle/LIFEstyle) hingewiesen hat, in dem das Gericht in einem Verletzungsverfahren die Bezeichnung "Lifestyle" für Schmuckwaren als unterscheidungskräftig ansah, da der Verkehr dieser Bezeichnung keinerlei nähere Angaben über die Art der Ware, ihre Ausgestaltung und Benutzung entnehmen könne, rechtfertigt dies nicht die Schutzfähigkeit des vorliegend angemeldeten Zeichens.
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