Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.02.2021 - I-6 U 189/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Kate-Moss-Fotos - Zur Bemessung des Lizenzschadens bei urheberrechtswidriger Veröffentlichung professioneller Aktfotografien eines berühmten Models
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 97 II
- kanzlei.biz
Ermittlung des Schadensersatzes bei Verletzung von Bildrechten
- rabüro.de
Zur Bemessung des Lizenzschadens bei urheberrechtswidriger Veröffentlichung professioneller Aktfotografien eines berühmten Models
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Lizenzschadensermittlung - Kate Moss-Fotos
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Urheberrecht: Kate-Moss-Fotos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
25.000 Euro Lizenzschadenersatz für urheberrechtswidrige Veröffentlichung von Kate-Moss-Fotos zum Playboy-Jubiläum
- damm-legal.de (Kurzinformation)
25.300 EUR Schadensersatz für ungenehmigte Veröffentlichung von Kate-Moss-Playboy-Foto
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zum Lizenzschaden von Fotos
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Lizenzschadensermittlung bei Bildrechteverletzungen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Lizenzschadensermittlung bei Bildrechteverletzungen
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.06.2019 - 14 O 414/14
- OLG Köln, 26.02.2021 - I-6 U 189/19
Papierfundstellen
- MMR 2021, 646
- MIR 2021, Dok. 038
- afp 2021, 366
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 21.06.2019 - 14 O 414/14
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2021 - 6 U 189/19
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 21.06.2019 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 414/14 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 15 Rn. 16 1. die Beklagte unter Abänderung des am 21.06.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 14 O 414/14, zur verurteilen, an sie 20.000,00 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2014 zu zahlen,.
Rn. 23 und die Beklagte unter Abänderung des am 21.06.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az.: 14 O 414/14, zu verurteilen, an sie 35.000,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2014 zu zahlen,.
- OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16
Palast der Republik
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2021 - 6 U 189/19
Rn. 41 Dass die Klägerin sich in erster Linie auf eine Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte durch den Vertrag vom 26.02.2013 beruft und hilfsweise darauf, dass sie durch den Vertrag aus Februar 2019 von den Fotografen ermächtigt worden ist, die vorliegenden Schadensersatzansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen, ist prozessual unbedenklich (vgl. Urteil des Senats vom 11.01.2019, 6 U 10/16 - Palast der Republik, juris, Tz. 73).
- LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
Urheberschutz für Lichtbild, das seinerseits gegen Urheberrecht verstößt
Rn. 56 Dieser Betrag entspricht auch dem maßgeblichen objektiven Wert der Benutzungsberechtigung (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19). - LG Köln, 19.08.2021 - 14 O 487/18
Intransparente Vertragsstrafenklauseln bei Lichtbildfotografien.
Bei der Bewertung, welche Vereinbarung vernünftige Vertragsparteien getroffen hätten, kann aber auch die in der Branche übliche Umsatzrendite berücksichtigt werden, da ein Lizenznehmer im Zweifel keine Lizenzgebühr vereinbaren würde, die seinen Gewinn übersteigen würde (so ausführlich OLG Köln, Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19). - LG Köln, 21.12.2023 - 14 O 292/22
Anwendbarkeit Deutschen Rechts nach Fotonutzung auf ausländischer Website
Bei der Bewertung, welche Vereinbarung vernünftige Vertragsparteien getroffen hätten, kann aber auch die in der Branche übliche Umsatzrendite berücksichtigt werden, da ein Lizenznehmer im Zweifel keine Lizenzgebühr vereinbaren würde, die seinen Gewinn übersteigen würde (so ausführlich OLG Köln, Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19).
- LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 139/21 Bei der Bewertung, welche Vereinbarung vernünftige Vertragsparteien getroffen hätten, kann aber auch die in der Branche übliche Umsatzrendite berücksichtigt werden, da ein Lizenznehmer im Zweifel keine Lizenzgebühr vereinbaren würde, die seinen Gewinn übersteigen würde (so ausführlich OLG Köln, Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19).
- LG Köln, 27.05.2021 - 14 O 285/19
Unberechtigte Schutzwarnung bei bereits erfolgter Übertragung der Nutzungsrechte …
Bei der Bewertung, welche Vereinbarung vernünftige Vertragsparteien getroffen hätten, kann aber auch die in der Branche übliche Umsatzrendite berücksichtigt werden, da ein Lizenznehmer im Zweifel keine Lizenzgebühr vereinbaren würde, die seinen Gewinn übersteigen würde (so ausführlich OLG Köln, Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19).Rn. 80 Wegen der zeitlich weit zurückliegenden Anfertigung der Lichtbilder und der Entwicklung des Status der Urheberin I von der Modefotografin hin zu zeitgeschichtlicher Fotografiekünstlerin (vgl. insoweit die Pressemitteilung der Stadt Köln in Anlage K14 anlässlich des Erwerbs von Werken für das Museum Ludwig) ist auch ein Abstellen auf die Honorare bzw. Produktionskosten (so etwa bei OLG Köln, Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19) nicht angemessen.
- OLG Köln, 03.05.2024 - 6 U 132/23
Wettbewerbsrechtliche Klage auf Schadensersatzansprüche in Form der …
Bei der Bewertung, welche Vereinbarung vernünftige Vertragsparteien getroffen hätten, kann aber auch die in der Branche übliche Umsatzrendite berücksichtigt werden, da ein Lizenznehmer im Zweifel keine Lizenzgebühr vereinbaren würde, die seinen Gewinn übersteigen würde (vgl. zum Urheberrecht Senat, Urteil vom 26.02.2021, 6 U 189/19 Rn. 28 - PE.SI.-Fotos = MMR 2021, 646, 647 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
- LG Köln, 03.05.2024 - 14 S 2/23
Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes bei der unautorisierten …
Bei der Bewertung, welche Vereinbarung vernünftige Vertragsparteien getroffen hätten, kann aber auch die in der Branche übliche Umsatzrendite berücksichtigt werden, da ein Lizenznehmer im Zweifel keine Lizenzgebühr vereinbaren würde, die seinen Gewinn übersteigen würde (OLG Köln, MMR 2021, 646 - Kate Moss Fotos). - LG Köln, 04.10.2024 - 14 O 145/23
Keine Gegendarstellung bei Urheberrechtsverletzung!
Bei der Bewertung, welche Vereinbarung vernünftige Vertragsparteien getroffen hätten, kann aber auch die in der Branche übliche Umsatzrendite berücksichtigt werden, da ein Lizenznehmer im Zweifel keine Lizenzgebühr vereinbaren würde, die seinen Gewinn übersteigen würde (so ausführlich OLG V., Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart - 6 U 189/19 |
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 02.04.2019 - 2 O 335/18
- OLG Stuttgart - 6 U 189/19 (anhängig)
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