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Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 03.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30641
OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30641)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.12.2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30641)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30641)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern in der Erweiterung das Charakteristische der festgestellten konkreten Verletzungstatbestände zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1957, 606, 608; 1989, 445, 446 m.w.N.).

    Dem liegt zugrunde, dass eine im bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH GRUR 1984, 593, 594; 1989, 445, 446).

    Im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täuschende Wirkung einer Handlung ausschließen kann, ist nicht Sache des Gerichts, sondern des Verletzers selbst (BGH GRUR 1989, 445, 446 m.w.N.).

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Für die Entscheidung darüber, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beiliegt, ist der Richter in der Regel dann ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH GRUR 1973, 486; 1980, 797, 798; 1984, 467, 468;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 3 UWG Rn. 112 m.w.N.).

    Der Richter darf nur dann nicht allein über die Bedeutung der Angabe entscheiden, wenn Umstände vorliegen, die gegen eine bestimmte Auffassung sprechen und dem Richter Zweifel an seiner Sachkunde nahe legen (BGH GRUR 1980, 797, 798; 1984, 465, 467).

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Dem liegt zugrunde, dass eine im bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH GRUR 1984, 593, 594; 1989, 445, 446).
  • OLG Schleswig, 18.05.1999 - 6 U 87/98

    Wettbewerbsverstoß bei Werbung mit Hotelsternen ohne Klassifizierung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Vielmehr geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Verkehr bei der Werbung mit Gütezeichen ­ wozu auch die zur Bewertung von Hotels verwendeten Sterne gehören ­ erwartet, dass sich dahinter eine "offizielle", neutrale Klassifizierung verbirgt (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1999, Az: 6 U 87/98 (Bl. 28-33 d.A.); OLG Frankfurt/M. GRUR 1994, 523).
  • BGH, 11.05.1983 - I ZR 64/81

    Irreführung durch den Werbehinweis "Das unmögliche Möbelhaus aus Schweden" - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Für die Entscheidung darüber, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beiliegt, ist der Richter in der Regel dann ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH GRUR 1973, 486; 1980, 797, 798; 1984, 467, 468;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 3 UWG Rn. 112 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern in der Erweiterung das Charakteristische der festgestellten konkreten Verletzungstatbestände zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1957, 606, 608; 1989, 445, 446 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.03.1994 - 6 W 16/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Vielmehr geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Verkehr bei der Werbung mit Gütezeichen ­ wozu auch die zur Bewertung von Hotels verwendeten Sterne gehören ­ erwartet, dass sich dahinter eine "offizielle", neutrale Klassifizierung verbirgt (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1999, Az: 6 U 87/98 (Bl. 28-33 d.A.); OLG Frankfurt/M. GRUR 1994, 523).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 219/81

    Irreführung einer Firma "Natursaft" Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Der Richter darf nur dann nicht allein über die Bedeutung der Angabe entscheiden, wenn Umstände vorliegen, die gegen eine bestimmte Auffassung sprechen und dem Richter Zweifel an seiner Sachkunde nahe legen (BGH GRUR 1980, 797, 798; 1984, 465, 467).
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Für die Entscheidung darüber, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beiliegt, ist der Richter in der Regel dann ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH GRUR 1973, 486; 1980, 797, 798; 1984, 467, 468;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 3 UWG Rn. 112 m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 29.11.2006 - 5 O 1583/06

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Sternekennzeichnung von …

    Rn. 11 Der Kläger beruft sich hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs auf die Entscheidung OLG Schleswig, Urteil vom 22.12.2003, Az. 6 U 19/03.
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   OLG Rostock, 03.11.2003 - 6 U 19/03   

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https://dejure.org/2003,30660
OLG Rostock, 03.11.2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30660)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.11.2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30660)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. November 2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30660)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 08.09.2026 - 24 U 134/25

    Abnahmeverlangen, Abnahmeverweigerung, Schlussrechnung, Teilschlussrechnung, …

    Rn. 193 Einer ausdrücklichen Ablehnung des begehrten Schriftsatznachlasses noch in der mündlichen Verhandlung bedufte es nicht, weil die Bestimmung eines Verkündungstermins ohne Fristgewährung - wie geschehen - dem gleichsteht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 3. November 2003 - 6 U 19/03 - zitiert nach juris).

    Sie hat keinen Anspruch darauf, deren Folgen durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Nachholung ihres Vorbringens auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - IX ZR 341/98 - zitiert nach juris), denn keineswegs darf über § 156 ZPO die Präklusionsregelung des § 296 ZPO obsolet gemacht werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. April 2026 - 5 U 26/25 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 3. November 2003 - 6 U 19/03 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 18.08.2026 - 24 U 134/25

    Teilschussrechnung kann Schlussrechnung ersetzen!

    cc) Einer ausdrücklichen Ablehnung des begehrten Schriftsatznachlasses noch in der mündlichen Verhandlung bedufte es nicht, weil die Bestimmung eines Verkündungstermins ohne Fristgewährung - wie geschehen - dem gleichsteht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 3. November 2003 - 6 U 19/03).

    Sie hat keinen Anspruch darauf, deren Folgen durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Nachholung ihres Vorbringens auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - IX ZR 341/98), denn keineswegs darf über § 156 ZPO die Präklusionsregelung des § 296 ZPO obsolet gemacht werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. April 2026 - 5 U 26/25; OLG Rostock, Beschluss vom 3. November 2003 - 6 U 19/03).

  • OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen …

    Ungeachtet dessen ist die Wiedereröffnung grundsätzlich nicht geboten, wenn die mündliche Verhandlung - wie vorliegend - ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde und eine Partei entgegen § 296a ZPO neue Angriffs- und Verteidigungsmittel selbst unzulässig nachreicht (OLG Rostock, 03.11.2003 - 6 U 19/03, OLG-NL 2004, 118 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2026 - 7 A 2550/24
    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 3 C 38.81 -, DVBl 1982, 635 = juris, Rn. 16; OLG Rostock, Beschluss vom 3.11.2003 - 6 U 19/03 -, OLG-NL 2004, 118 = juris, 3. Orientierungssatz; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, Kommentar, 5. Auflage, 2022, § 132 Rn. 15.
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