Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 6 U 190/99 |
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UWG § 1 § 3
Verantwortlichkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft für Wettbewerbsverletzungen
Wird zitiert von ... (2)
- LG Karlsruhe, 05.08.2011 - 14 O 42/10
Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen
Rn. 133 Der Beklagte Ziff. 4 haftet nicht schon deshalb auf Unterlassung, weil er der geschäftsführende Gesellschafter der Beklagten Ziff. 5 ist (hierzu und zum Folgenden BGH GRUR 1986, 252 - Sportschuhe; BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen; OLG Frankfurt, NJWE-WettbR 2000, 259; Götting, Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Schutzrechtverletzungen und Wettbewerbsverstöße, GRUR 1994, 6). - OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Prozessvollmachterteilung aufgrund Anscheinsvollmacht; Verantwortlichkeit eines …
Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; Senatsurteil vom 24.2.2000 - 6 U 190/99 - D-Info) entfällt die - grundsätzlich gegebene - Störerhaftung eines Geschäftsführers oder Vorstandes einer Kapitalgesellschaft nur, wenn er die beanstandete Werbung weder veranlasst noch Kenntnis von ihr hatte.
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