Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.02.1995 - 6 U 191/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 750
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89
Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1995 - 6 U 191/94
Der Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 92/28/EWG über die Werbung für Humanarzneimittel gibt keinen Anlaß, von der Auslegung des § 11 Nr. 6 HWG (Werbung mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen) durch den Bundesgerichtshof (NJW 1992, 751 = LM § 1 UWG Nr. 580 = WRP 1993, 469 = GRUR 1991, 860 - Katovit) abzuweichen.«.
- BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97
Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes
Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist dies aber zumindest bei Entscheidungen in Hauptsacheverfahren, die aufgrund streitiger Verhandlung ergehen, nicht zwingend erforderlich (vgl. dazu auch BGHZ 94, 276, 291 - Inkasso-Programm; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1996, 750). - OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Vereinbarkeit nationaler Verbote der …
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 92/28/EWG keine abschließende Vollharmonisierung herbeiführt, sondern lediglich den Mindeststandard der Werbebeschränkungen für Arzneimittel harmonisiert (NJW-RR 96, 750, 751; gleicher Ansicht: OLG Düsseldorf WRP 98, 806, 808;… Bülow/Ring, HWG, 2. Auflage, Rdz. 5 a Einführung). - LG Köln, 07.03.2007 - 28 O 551/06
Streitwert auch bei privater Urheberrechtsverletzung in eBay 6.000 EUR
Zwingend mit dem Beschluss zuzustellen sind indes nur solche Anlagen, auf die der Beschluss in seinem Tenor Bezug nimmt bzw. die ausdrücklich zum Bestandteil des Beschlusses gemacht werden (…vgl. insoweit Zöller, ZPO, § 922 Rn. 11; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 750; OLG München NJW-RR 2003, 1722). - OLG Frankfurt, 23.09.1996 - 6 W 108/96
Auskunftspflicht des Mitglieds einer Anwaltssozietät
Es gilt insoweit nichts anderes als bei Unterlas- sungsurteilen, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Se- nats (vgl. NJW-RR 96, 750 Rökan) ebenfalls im Tenor auf Ak- tenbestandteile außerhalb des Urteils Bezug nehmen können. - OLG Schleswig, 25.09.2001 - 6 U 42/01
Unzulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel mit ausführlicher Beschreibung …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.04.1995 - 6 U 191/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mehrere Speditionen; Versandhaus; Einheitlicher Name; Spedition; Speditionsvertrag; Versandgutpartner; Zusammenarbeit; Versenden von Gütern
Papierfundstellen
- VersR 1996, 869
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 21.03.1995 - 6 U 191/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 23.11.1994 - 1 O 506/94
- OLG Brandenburg, 21.03.1995 - 6 U 191/94
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.03.2012 - V ZR 164/11
Sachenrechtsbereinigung: Anforderungen an die Rechtsnachfolge in die …
Rn. 10 b) Anders als die Beklagte meint, muss auch nicht zur Fortbildung des Rechts geklärt werden, ob dem Berufungsgericht in seiner Ansicht zu folgen ist, derjenige, der sein Recht von einem Nutzer ableite, sei selbst kein Nutzer nach § 9 SachenRBerG (OLG Brandenburg, VIZ 1996, 597, 598). - OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U 102/07
Sachenrechtsmoratorium: Anspruch des Eigentümers auf Nutzungsentgelt
Obligatorische Besitzrechte beeinflussen die Nutzereigenschaft nicht (OLG Brandenburg - 6. Zivilsenat - VIZ 1996, 597, 598). - OLG Brandenburg, 12.11.2020 - 5 U 40/20
Grunddienstbarkeit für Gasleitung berechtigt nicht zum Bodenauftrag!
Jede nach Dauer und Intensität nicht ganz unerhebliche Einwirkung auf die tatsächliche oder rechtliche Herrschaftsmacht des Eigentümers über sein Eigentum stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB dar; es kommt nicht darauf an, ob die Einwirkung schädlich ist (BGHZ 111, 158) oder sogar als nützlich oder wertsteigernd angesehen werden kann (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21. März 1995, Az.: 6 U 191/94).
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