Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 199/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Schadensersatzes i.R.e. Verkehrsunfalls und Zahlung von Schmerzensgeld auf der Basis des Gutachtens eines Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 17.08.1998 - 21 O 119/96
- OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 199/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
Auszug aus OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 199/98
Denn wer die Herausgabe einer Leistung wegen der Erfüllung einer Nichtschuld verlangt, hat zu beweisen, daß er zur Erfüllung einer bestimmten Verbindlichkeit geleistet hat und daß diese Verbindlichkeit nicht bestanden hat (BGH NJW-RR 92, 1214 = VersR 92, 1028).Die Bezeichnung der Zahlung als "Vorschuß" und die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" reichen dazu nicht aus (vgl. BGH VersR 92, 1028).
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82
Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des …
Auszug aus OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 199/98
Ein Schuldner hat zwar grundsätzlich die Möglichkeit, durch einen entsprechenden Vorbehalt zum Ausdruck zu bringen, daß er eine Leistung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast erbringen will (vgl. BGH NJW 89, 161, 162; 84, 2826; OLG Düsseldorf RS 96, 278). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Auszug aus OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 199/98
Ein Schuldner hat zwar grundsätzlich die Möglichkeit, durch einen entsprechenden Vorbehalt zum Ausdruck zu bringen, daß er eine Leistung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast erbringen will (vgl. BGH NJW 89, 161, 162; 84, 2826; OLG Düsseldorf RS 96, 278). - OLG Hamm, 16.01.1997 - 27 U 123/95
Auszug aus OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 199/98
Untersuchungen haben ergeben, daß bei solchen Beschleunigungswerten mit Verletzungen der vom Kläger behaupteten Art in der Regel nicht zu rechnen ist (vgl. dazu Senat r+s 98, 325 u. 326).
- LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand; …
Die ersparten Eigenbetriebskosten werden nämlich nicht angerechnet, wenn ein unfallgeschädigter Kraftfahrer entsprechende Kosten durch Anmietung eines klassentieferen Ersatzfahrzeugs erspart (OLG Hamm, Urteil vom 25.01.1999, Az. 6 U 199/98; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052;… Münchener Kommentar-Oetker, BGB, 4. Aufl. 2003, § 249, Rn. 407). - AG Köln, 26.06.2014 - 271 C 240/13
Schätzung der Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel; …
Ein solcher unterbleibt, wenn der Geschädigte entweder - wie in den Fällen 2, 3 und 4 - ein Fahrzeug anmietet, das in eine niedrigere Schwacke-Mietwagenklasse fällt, als sein unfallbeschädigtes Fahrzeug (BGH…, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, juris-Rn. 26; OLG Hamm, Urteil vom 14. Juni 1999 - 6 U 199/98) oder - wie im Fall 1 - ein klassentieferes Fahrzeug abgerechnet wird. - LG Bielefeld, 07.03.2007 - 22 S 292/06
Erhöhung des Normaltarifs nur aufgrund unfallbedingter Besonderheiten
Die ersparten Eigenbetriebskosten werden nämlich nicht angerechnet, wenn ein unfallgeschädigter Kraftfahrer entsprechende Kosten durch Anmietung eines klassetieferen Ersatzfahrzeugs erspart (OLG Hamm, Urteil vom 25.01.1999, Az. 6 U 199/98; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052;… Münchener Kommentar-Oetker, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2003, § 249, Rn. 407; Bamberger/Roth-Schubert, Beck´…scher Online-Kommentar, Stand 01.09.2006, § 2349, Rn. 245; a.A. noch BGH NJW 1967, 552).
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