Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Rom I-VO 593/2008 Art. 6
Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht -->ab 2020--> --> Lauterkeitsrecht; Allgemeine Lehren --> Rechtswahl; Vertragliche Schuldverhältnisse --> Verbraucherrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.11.2022 - 81 O 9/22
- LG Köln, 29.12.2022 - 81 O 9/22
- OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
Papierfundstellen
- MMR 2024, 690
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 23.12.2022 - 6 U 87/22
Wettbewerbswidrigkeit eines Geschäftsmodells zur Fakturierung von Entgelten der …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
Die Auffassung des Landgerichts, die Anzeigepflicht gemäß § 2 Abs. 2 ZAG stelle keine Marktverhaltensnorm dar, sei offenkundig verfehlt und vom Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23.12.2022 - 6 U 87/22 - anders bewertet worden.Rn. 70 Zwar ist in dem Erlaubniserfordernis des § 10 Abs. 1 S. 1 ZAG eine Marktverhaltensnorm zu sehen, weil diese Vorschrift dem Interesse der Verbraucher an Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der angebotenen Dienstleistung dient und auch den Schutz der Verbraucher vor unzuverlässigen Zahlungsinstituten beabsichtigt (Senat, Urteil vom 23.12.2022 - 6 U 87/22, MMR 2023, 698 Rn. 23-28, beck-online).
Die Klägerin verweist lediglich auf die Entscheidung des Senats vom 23.12.2022 zum Aktenzeichen 6 U 87/22 und meint hieraus herleiten zu können, dass es sich bei der Anzeigepflicht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 ZAG um eine Marktverhaltensnorm handelt.
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
Dementsprechend ist, wenn die Unterlassungsklage verhindern soll, dass solche Klauseln in Verträge aufgenommen werden, um vertragliche Verpflichtungen zu begründen, das auf die Beurteilung dieser Klauseln anzuwendende Recht nach der Rom I VO zu bestimmen (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C-191/15, Rn. 49, Verein für Konsumenteninformation/Amazon EU Sàrl).Die differenzierte Bewertung nach Wettbewerbs- und Vertragsstatut ist erforderlich, um sicherzustellen, dass dieselben Vertragsklauseln in einem Wettbewerbsstreit und einem Rechtsstreit zwischen den beteiligten Vertragsparteien (hier Lehrer und Beklagte) nicht unterschiedlich beurteilt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C-191/15, Rn. 54, Verein für Konsumenteninformation/Amazon EU Sàrl).
- EuGH, 11.11.2020 - C-287/19
DenizBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie (EU) …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
In verschiedenen anderen Sprachfassungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (und der Richtlinie (EG) 2007/64) findet sich nämlich in der Definition des Zahlungsinstruments bei dem Merkmal "Verfahren" nicht das Attribut "personalisiert"; dieses wird dort lediglich in der 1. Alt. dem "Instrument" vorangestellt (…dies ist aus Sicht des EuGH in EuZW 2014, 464 Rn. 31 ganz entscheidend; bestätigend: EuGH WM 2020, 2218 Rn. 72).In der Richtlinie (EU) 2015/2366 wurde diese Abweichung der Sprachfassungen zwar nicht behoben, aufgrund des unveränderten Wortlautes der Definition (…worauf der EuGH in EuZW 2014, 464 Rn. 31 entscheidend abstellt) hat die EuGH-Entscheidung jedoch auch im Rahmen der Richtlinie (EU) 2015/2366 Bestand (so auch EuGH WM 2020, 2218 Rn. 72).
- BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00
Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
Marktverhaltensnormen sind dadurch charakterisiert, dass ein Verstoß zugleich eine unlautere Störung des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt darstellt (BGHZ 150, 343 - Elektroarbeiten).Erlaubnisvorschriften, die bereits auf der Ebene des Marktzutritts wirken, haben eine solche Wirkung, wenn sie als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten den Nachweis von Fachkenntnissen fordern (BGH GRUR 2002, 825 (826)).
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15
Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
Solche Normen haben eine Doppelwirkung für Zutritt und Marktverhalten, weil sie Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der angebotenen Produkte sicherstellen (BGH WRP 2017, 69 Rn. 16 - Arbeitnehmerüberlassung).Gerade daher kann eine Marktzutrittsregelung zugleich Marktverhaltensregel sein (BGH WRP 2017, 69 Rn. 23 - Arbeitnehmerüberlassung).
- EuGH, 09.04.2014 - C-616/11
Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
In verschiedenen anderen Sprachfassungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (und der Richtlinie (EG) 2007/64) findet sich nämlich in der Definition des Zahlungsinstruments bei dem Merkmal "Verfahren" nicht das Attribut "personalisiert"; dieses wird dort lediglich in der 1. Alt. dem "Instrument" vorangestellt (dies ist aus Sicht des EuGH in EuZW 2014, 464 Rn. 31 ganz entscheidend;… bestätigend: EuGH WM 2020, 2218 Rn. 72).In der Richtlinie (EU) 2015/2366 wurde diese Abweichung der Sprachfassungen zwar nicht behoben, aufgrund des unveränderten Wortlautes der Definition (worauf der EuGH in EuZW 2014, 464 Rn. 31 entscheidend abstellt) hat die EuGH-Entscheidung jedoch auch im Rahmen der Richtlinie (EU) 2015/2366 Bestand (…so auch EuGH WM 2020, 2218 Rn. 72).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15
LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
Rn. 59 Zwar ist der Klägerin darin zu folgen, dass Verbraucher einem Prüfzeichen, das den Eindruck erweckt, von dritter Stelle nach überprüfbaren bzw. objektiven Kriterien vergeben worden zu sein, ein besonderes Vertrauen entgegenbringen und daher die Werbung hiermit irreführend ist, wenn dies nicht der Fall ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 39, beck-online). - OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
Die Frage des Zustandekommens sowie die Wirksamkeit dieser Rechtswahl richtet sich kraft Art. 3 Abs. 5 der Rom I VO i.V.m. Art. 10 Abs. 1 der Rom I VO folglich nach dem vereinbarten ausländischen Statut (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2018 - 16 U 15/18), mithin hier dem Recht von Österreich.
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Rechtsprechung
| SG Düsseldorf, 08.03.2023 - S 6 U 20/23 |
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 08.03.2023 - S 6 U 20/23
- SG Düsseldorf, 08.03.2023 - S 32 U 323/23
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- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2023 - L 15 U 244/23
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