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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.1996 - 6 U 204/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4775
OLG Köln, 20.12.1996 - 6 U 204/96 (https://dejure.org/1996,4775)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1996 - 6 U 204/96 (https://dejure.org/1996,4775)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 6 U 204/96 (https://dejure.org/1996,4775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer "erheblichen Zahl von Gewerbetreibenden" bei einem Verband angehörenden Herstellern und Versandhändlern von Kosmetika, Naturheilmitteln und Naturkosmetika aus dem gesamten Bundesgebiet; Annahme eines Produktes aus dem Bereich der Kosmetik bei einer sog. ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1996 - 6 U 204/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 91, 1391 - "Rheumalind II" m.w.N.), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, daß es zwar auch bei der Frage irreführender Werbung grundsätzlich dem Kläger bzw. Antragsteller obliegt, die Unrichtigkeit der Werbung darzulegen und zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen, daß aber umgekehrt der Werbende dann darlegungs- und beweis- bzw. glaubhaftmachungsbelastet ist, wenn er mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben hat, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen.
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1996 - 6 U 204/96
    Rn. 7 Der Begriff der Waren verwandter Art im Sinne des § 13 Abs. 2 Ziff.2 UWG ist zur Wahrung der Funktion dieser Vorschrift nicht eng, sondern weit auszulegen (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl., § 13 RZ 14, Köhler/Piper, § 13 RZ 13, BGH WRP 96, 1034 - "Preisrätselgewinnauslobung III").
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen …

    Rn. 28 c) Soweit die Berufung - wie gerade ausgeführt - nach Rücknahme des Fristverlängerungsantrages tatsächlich (kurz) vor Ablauf der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist begründet worden ist, wäre selbst ein vollständiges Ausschöpfen dieser prozessualen Frist jedenfalls im Regelfall nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln nicht dringlichkeitsschädlich gewesen (OLG Köln v. 20.12.1996 - 6 U 204/96, NJWE-WettbR 1997, 176; v. 13.12.2002 - 6 U 156/02487, NJOZ 2003, 486, 488;… v. 13.12.2002 - 6 U 156/02, BeckRS 2003, 1281 Rn. 11;… offen BGH v. 01.07.1999 - I ZB 7/99, juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 23/02

    Irreführende Werbung für "Mikromassagehose" - Prozessfähigkeit und …

    Soweit die Antragsgegnerin wie schon ihre Rechtsvorgängerin in dem Verfahren 14 O 134/96 LG Bonn = 6 U 204/96 OLG Köln wiederum in Abrede stellt, dass dem Antragsteller eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art wie sie - die Antragsgegnerin - vertreibt, hindert dieses Bestreiten die Annahme der Prozessführungsbefugnis (und auch der Aktivlegitimation) des Antragstellers nicht.

    Dabei kommt es im Ergebnis noch nicht einmal entscheidend darauf an, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats (vgl. unter anderem BGH NJW-RR 1991, 1391 "Rheumalind II"; BGH WRP 1971, 26 "Tampax" und Senat, Urteile vom 20.08.1999 und 20.12.1996 in den Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 6 U 74/99 und 6 U 204/96) zwar grundsätzlich dem Antragsteller obliegt, die Unrichtigkeit der Werbung darzulegen und glaubhaft zu machen, dass aber umgekehrt der Werbende dann darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastet ist, wenn er mit einer fachlich umstrittenen Meinung wirbt, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen.

  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach …

    Eine solche ist regelmäßig nicht darin zu sehen, dass der Anspruchsteller Rechtsmittelfristen ausschöpft (OLG Köln, NJWE-WettbR 1997, 176, 177; OLG Hamm, GRUR 1993, 512).
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