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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4920
OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12 (https://dejure.org/2014,4920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2014 - 6 U 237/12 (https://dejure.org/2014,4920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2014 - 6 U 237/12 (https://dejure.org/2014,4920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 AMG, § 5 UWG
    Irreführende Gegenüberstellung mit Apothekenverkaufspreis

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Preiswerbung in Apotheken mit einem "unverbindlichen Apotheken-Verkaufspreis" kann irreführend sein

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Gegenüberstellung mit Apothekenverkaufspreis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung eines Inhabers einer Apotheke mit "unverbindlichem Apotheken-Verkaufspreis des Herstellers nach Lauertaxe"

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Keine OTC-Werbung mit AVP

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    Nicht generell unzulässig

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt (Main): Preiswerbung eines Apothekers unter Bezugnahme auf den Apothekenverkaufspreis (AVP) zulässig wenn dieser hinreichend erläutert wird

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Preiswerbung durch Gegenüberstellung mit "Apothekenverkaufspreis"

  • heldt-zuelch.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Werbung mit AVP in Apotheken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Irreführung durch Gegenüberstellung des Verkaufspreises nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit dem als "AvP" bezeichneten einheitlichen Abgabepreis nach § 78 Abs. 3 S. 1 AMG

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführende Gegenüberstellung mit Apothekenverkaufspreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 268
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03

    UVP

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12
    Dem Verkehr ist hingegen die Angabe "UVP" im Zusammenhang mit Preisgegenüberstellungen als gängige Abkürzung einer "Unverbindlichen Preisempfehlung" bekannt (BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 271/03, Rn. 23, juris).

    Dem durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist aufgrund der weitgehend üblichen Verwendung des Begriffs der "unverbindlichen Preisempfehlung" insbesondere bekannt, dass Herstellerpreisempfehlungen grundsätzlich nicht bindend sind (BGH, Urteil vom 7.12.2006 - I ZR 271/03, Rn. 21 - UVP, juris).

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 122/06

    Werbespruch "20 Prozent auf Alles" untersagt - Praktiker-Werbung irreführend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12
    Wegen der zentralen Bedeutung des Preises einer Ware für die Kaufentscheidung ist die wettbewerbsrechtliche Relevanz einer irreführenden Preisangabe in der Regel ohne weiteres gegeben (BGH GRUR 2009, 788, Rn. 24 - 20% auf alles).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12
    Die Bezugnahme ist nur dann als irreführend anzusehen, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist (BGH GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?).
  • LG Braunschweig, 07.11.2013 - 22 O 1125/13

    Gericht hält AVP-Vergleich für zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12
    Dies hat das LG Braunschweig in einem vergleichbaren Fall angenommen (Urt. v. 7.11.2013, Az. 22 O 1125/13, Anlage B5, nicht rechtskräftig).
  • OLG Braunschweig, 22.01.2015 - 2 U 110/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit einem Preisnachlass …

    Rn. 41 aa) (1) Die Auffassung des Landgerichts, der angesprochene Verbraucher gehe davon aus, bei dem gegenübergestellten gestrichenen Preis handele es sich um eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung, trifft allerdings nicht zu (a. A. für Bezugnahme unter Verwendung des Kürzels "AVP": KG, Urt. v. 17.01.2014 - 5 U 89/13, WRP 2014, 323 u. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.03.2014 - 6 U 237/12, WRP 2014, 722).
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