Rechtsprechung
| OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23 e |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
OlympSchG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2; § 4 Nr. 2; § 5 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Verwechslungsgefahr, Erbringung von Dienstleistungen, Wiederholungsgefahr, Auskunftserteilung, Unterlassungsanspruch, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Unbefugte Verwendung, persönlich haftender Gesellschafter, Ware, Klageabweisung, Verfassungskonformität, Ordnungshaft, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Olympisches Emblem
- rechtsportal.de
Olympisches Emblem
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht/Zivilrecht: Olympisches Emblem - Verwendung des olympischen Emblems in einer Gewinnspielanzeige
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 2, S. 2 OlympSchG durch Verwendung eines dem Olympischen Emblem ähnlichen Logos in Anzeige für Gewinnspiel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Weites Verständnis des Werbebegriffs
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch das olympische Emblem ist rechtlich nach dem OlympSchG geschützt und darf nicht für Gewinnspiele genutzt werden
Verfahrensgang
- LG München I, 13.12.2022 - 33 O 16225/21
- OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
- BGH - I ZR 200/24 (anhängig)
Papierfundstellen
- MDR 2025, 268
- GRUR 2025, 90
- SpuRt 2025, 64
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.05.2014 - I ZR 131/13
Olympia-Rabatt - Werbung mit olympischer Bezeichnung: Verfassungsmäßigkeit des …
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur Verfassungskonformität des OlympSchG (vgl. BGH GRUR 2014, 1215 - Olympia-Rabatt) sind auch auf den Fall der Verwendung des olympischen Emblems bzw. eines derart ähnlichen Emblems wie im Streitfall anzuwenden.Rn. 23 Der Bundesgerichtshof erachtete die gegen das OlympSchG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken für unbegründet (BGH GRUR 2014, 1215 - OlympiaRabatt).
Das OlympSchG richtet sich nicht gegen die Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit an sich, sondern bezweckt lediglich den Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen und dient damit einem schützenswerten Rechtsgut der Allgemeinheit, insbesondere da es auch der Möglichkeit einer Austragung Olympischer Spiele in Deutschland dient (s. auch BGH GRUR 2014, 1215, Rn. 18 ff - Olympia Rabatt).
Ausschlaggebend ist indes, dass die seitens der Beklagten verfassungsrechtlichen Fragen bereits höchstrichterlich geklärt sind, die Beurteilung des Streitfalls der Gesetzesbegründung zum OlympSchG und dem dort postulierten besonderen Schutz des olympischen Emblems entspricht und die BGH-Rechtsprechung zum engeren Schutzumfang der im OlympSchG ebenfalls geschützten (hier nicht streitgegenständlichen) olympischen Bezeichnungen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 - Olympia-Rabatt; BGH, GRUR 2019, 648 - Olympiareif) der vom Senat vorgenommenen rechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Zeichenverwendung nicht entgegen steht.
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
Zur Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Ausschlaggebend ist indes, dass die seitens der Beklagten verfassungsrechtlichen Fragen bereits höchstrichterlich geklärt sind, die Beurteilung des Streitfalls der Gesetzesbegründung zum OlympSchG und dem dort postulierten besonderen Schutz des olympischen Emblems entspricht und die BGH-Rechtsprechung zum engeren Schutzumfang der im OlympSchG ebenfalls geschützten (hier nicht streitgegenständlichen) olympischen Bezeichnungen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 - Olympia-Rabatt; BGH, GRUR 2019, 648 - Olympiareif) der vom Senat vorgenommenen rechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Zeichenverwendung nicht entgegen steht. - BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Rn. 28 Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, GRUR 2009, 980 Rn. 13 = NJW 2009, 2958 - E-Mail-Werbung ll, BGH GRUR 2013, 1259 Rn. 17 - Empfehlungs-E-Mail).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Der Begriff der Werbung ist weit zu verstehen und erfasst daher nicht nur unmittelbar produktbezogene Werbung, sondern auch die mittelbare Absatzförderung, etwa durch Imagewerbung oder Sponsoring (vgl. BGH GRUR 2016, 530 Rn. 16-"NoReply"- E-Mails;… BGH GRUR 2016, 946 Rn. 27 - Freunde finden). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Rn. 28 Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, GRUR 2009, 980 Rn. 13 = NJW 2009, 2958 - E-Mail-Werbung ll, BGH GRUR 2013, 1259 Rn. 17 - Empfehlungs-E-Mail). - BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14
Facebook-Funktion "Freunde finden"
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Der Begriff der Werbung ist weit zu verstehen und erfasst daher nicht nur unmittelbar produktbezogene Werbung, sondern auch die mittelbare Absatzförderung, etwa durch Imagewerbung oder Sponsoring (…vgl. BGH GRUR 2016, 530 Rn. 16-"NoReply"- E-Mails; BGH GRUR 2016, 946 Rn. 27 - Freunde finden). - BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19
Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Rn. 30 Zwar sind Preisrätsel und Gewinnspiele - wie von der Beklagten angeführt - grundsätzlich dem redaktionell gestalteten und zu verantwortenden Bereich einer Zeitschrift im weiteren Sinne zuzuordnen (BGH GRUR 2021, 643 Rn. 18, Urlaubslotto). - BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Unterwerfung durch PDF - Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung durch …
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Hier liegt sie in Form der Wiederholungsgefahr vor, die aufgrund der bereits erfolgten Verletzungshandlung zu vermuten ist (st. Rspr., vgl. BGH, WRP 2023, 709, Rn. 14 - Unterwerfung durch PDF) und nicht - insbesondere nicht durch eine ernst gemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende, eindeutige und unwiderrufliche Unterlassungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für den Fall zukünftiger Zuwiderhandlung widerlegt wurde (BGH, WRP 2023, 709, Rn. 17 - Unterwerfung durch PDF). - BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11
Preisrätselgewinnauslobung V
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
und ... erkennen und es daher anders beurteilen als Beiträge, die zum engeren redaktionellen Bereich zählen (BGH GRUR 2013, 644 Rn. 17, Preisrätselgewinnauslobung V). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
Auszug aus OLG München, 26.09.2024 - 6 U 254/23
Für die Abwägung ist von maßgebender Bedeutung, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtert und damit den Informationsbedarf des Publikums erfüllt und zur Bildung der öffentlichen Meinung beiträgt (vgl. BGH GRUR 2009, S. 86 Rn 15). - OLG Karlsruhe, 09.11.2022 - 6 U 322/21
Desinfektionshandschaum - Zulässige Bewerbung eines Desinfektionsschaums mit …
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