Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 495 Abs 2 Nr 3 BGB, Art 247 § 6 Abs 2 S 2 BGBEG, Art 14 Abs 3b EGRL 48/2008
Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an die Angabe des im Falle des Widerrufs zu zahlenden Zinsbetrages; Rechtsfolgen eines nicht AGB-Rechtskonformen Aufrechnungsausschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 03.01.2018 - 29 O 285/17
- OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15
Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Ein Feststellungsbegehren kann bei tatsächlich fehlendem Feststellungsinteresse aus sachlichen Gründen abgewiesen werden (BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 41 m.w.N.). - BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Der Darlehensgeber darf daher diese in der Bundesrepublik Deutschland für Bankkredite übliche Methode anwenden (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 23). - BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16
Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Der Bundesgerichtshof hat sich bereits im Urteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16 - (…Rn. 21) in einem Widerrufsfall mit einem unwirksamen Aufrechnungsverbot in AGB befasst.
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 -, Rn. 25). - BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Dass es für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs darauf angekommen wäre, dass nach dem für sie maßgeblichen Recht die Widerrufsbelehrung hervorgehoben gestaltet sein musste - anders als vorliegend die Widerrufsinformation -, ist nicht erkennbar; dieser Gesichtspunkt ist vielmehr in der im Urteil vom 10. Oktober 2017 in Bezug genommenen Entscheidung BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14 -, Rn. 11, lediglich Hilfserwägung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juni 2018 - 6 U 245/17 ). - BGH, 03.07.2018 - XI ZR 758/17
Verbraucherdarlehensvertrag: Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung durch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Bestätigt wird dies durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Abbedingung der Regelung des § 193 BGB in den AGB des Darlehensgebers nicht die Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 03. Juli 2018 - XI ZR 758/17). - OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Unwirksamkeit einer Widerrufsinformation …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Dass es für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs darauf angekommen wäre, dass nach dem für sie maßgeblichen Recht die Widerrufsbelehrung hervorgehoben gestaltet sein musste - anders als vorliegend die Widerrufsinformation -, ist nicht erkennbar; dieser Gesichtspunkt ist vielmehr in der im Urteil vom 10. Oktober 2017 in Bezug genommenen Entscheidung BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14 -, Rn. 11, lediglich Hilfserwägung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juni 2018 - 6 U 245/17 ). - BGH, 24.04.2018 - XI ZR 573/17
Darlehensvertrag: Klarheit und Verständlichkeit der Information zu den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18
Unabhängig davon, ob die Beklagte tatsächlich Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen erbringt, beeinträchtigt der erteilte Hinweis die Klarheit und Verständlichkeit der Widerrufsinformation nicht (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17).
- OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation
Rn. 46 Die gemäß § 492 Abs. 2 BGB, Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB erforderliche Widerrufsinformation ist nicht deswegen undeutlich, weil in Ziff. IX. 2. der Darlehensbedingungen ein möglicherweise AGB-rechtlich unwirksames Aufrechnungsverbot und eine möglicherweise gleichfalls AGB-rechtlich unwirksame Beschränkung klägerischer Zurückbehaltungsrechte vereinbart ist (vgl. zum Aufrechnungsverbot bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 ). - OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 6 U 50/19
Pflichtangaben bei einem Verbraucherdarlehnsvertrag fpr eine Kfz-Finanzierung
Rn. 32 Abgesehen davon, dass diese Umschreibung zutreffend ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht, würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 - und Senat…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris).Rn. 58 Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 - und Senat…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris).
- OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 148/18
Widerrufsrecht des Darlehensnehmers beim Verbraucherdarlehensvertrag: Lauf der …
Rn. 50 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten, erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 - und Senat…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris).
- OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
Verbraucherdarlehen zur Fahrzeugfinanzierung: Angabe eines Zinsbetrags in der …
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten, erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 - und Senat…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris). - OLG Stuttgart, 10.03.2020 - 6 U 49/19
Wirksamkeit der Widerrufsinformationen und Pflichtangaben bei einem …
- OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 32/19
Wirksamkeit der Widerrufsinformationen und Pflichtangaben bei einem …
- OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 306/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Beginn der Widerrufsfrist; Anforderungen an die …
- OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 15/19
Kfz-Finanzierungsdarlehen: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung
- OLG Stuttgart, 04.02.2020 - 6 U 20/19
Erforderliche Unterschrift für Beginn der Widerrufsfrist
Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten, erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 - und Senat…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris). - OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 6 U 290/18
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags für eine Fahrzeugkauf-Finanzierung; …
Rn. 50 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten, erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 - und Senat…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris). - OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 222/18
Widerrufsfristbeginn und ordnungsgemäße Widerrufsinformationen
- OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 6 U 19/19
Anforderungen an ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
- OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 6 U 230/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation
- OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 6 U 283/18
Rückabwicklung eines durch ein Darlehen finanzierten PKW-Kaufs aufgrund des …
- OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 6 U 10/19
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines PKW: Anforderungen an die …
- OLG Stuttgart, 10.03.2020 - 6 U 67/19
Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation
- OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 196/19
Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eines PKW-Kaufs: Wahrung der Schriftform; …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/18 |
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