Rechtsprechung
| OLG München, 29.11.2007 - 6 U 3444/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Zur Preiswerbung von Fahrschulen
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12
Werbung einer Fahrschule mit den Kosten der Fahrschulausbildung/-prüfung; Zu den …
Rn. 21 b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts verstößt die streitgegenständliche Werbung des Beklagten gleich in mehrfacher Hinsicht gegen § 19 FahrlG, bei dem es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. z. B. OLG Hamm…, Urteil vom 30. November 2006 - 4 U 151/06, juris Rdnr. 37; OLG München, Urteil vom 29. November 2007 - 6 U 3444/07, juris Rdnr. 3). - OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Angebots einer Fahrschule außerhalb der …
Die Werbung außerhalb der Geschäftsräume muss lediglich den Anforderungen der § 19 Abs. 1 S. 3 FahrlG als besonderer Ausprägung der Gebote der Preisklarheit und -wahrheit entsprechen (vgl. OLG München, Urt. v. 29.11.2007 - 6 U 3444/07 - juris Tz. 4).Dem knapp begründeten Urteil des OLG München vom 29.11.2007 (6 U 3444/07 - juris) lässt sich für die hier zu beurteilende Konstellation nichts entnehmen; insbesondere ist dort nicht mit dem Begriff der "Gebühr" geworben worden.
- LG Wiesbaden, 19.12.2014 - 13 O 38/14
Bezeichnung des Dienstleistungsentgelts einer Fahrschule
Rn. 25 Bei der Bestimmung des § 19 FahrlG handelt es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Ziff. 11 UWG (…vgl. z.B. OLG Celle, aaO; OLG München, Urteil vom 29.11.2007, 6 U 3444/07, RdNr. 3; OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2006, 4 U 151/06, RdNr. 37 -letztere zitiert nach juris).
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